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Datenschutz
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Erlaubt
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Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google-Tag-Manager
Technischer Name _dc_gtm_UA-12224405-1,_ga,_ga_SF4JZ18XC1,_gcl_au,_gid
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 14
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Stipendien / Erasmus

Die MSH fördert engagierte Studierende, die ein Auslandssemester oder Auslandspraktikum im EU-Ausland oder weltweit absolvieren wollen. Als akkreditierte Hochschule stehen der MSH Fördermittel zur Verfügung, um Stipendien für Auslandsaufenthalte an ihre Studierenden zu vergeben. Konkret werden zweimal jährlich ERASMUS+ Stipendien für Auslandsaufenthalte in den Erasmus+ Programmländern und PROMOS Stipendien für Auslandsaufenthalte weltweit ausgeschrieben.

ERASMUS+

ERASMUS+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa (2021-2027) – Startseite | Erasmus+ (europa.eu)

Hochschulen, die an Erasmus+ teilnehmen, besitzen eine Erasmus Charta für die Hochschulbildung (ECHE). Die EU-Kommission hat der MSH Medical School Hamburg die Erasmus Charta für die neue Programmgeneration 2021 – 2027 verliehen. Die internationale Strategie der MSH  im Hinblick auf Erasmus+  im Zeitraum 2021-2027 ist im Erasmus Policy Statement 2021-2027 beschrieben. Das Erasmus+ Programm (Leitaktion 1 / KA131) fördert die Mobilität von Studierenden und Mitarbeitenden innerhalb aller teilnehmenden Programmländer Erasmus+ Programmländer – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Auslandssemester mit Erasmus+ (SMS)

Grundpfeiler

  • Kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • Intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • ggf. sprachliche Vorbereitung
  • (teilweise) Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Mobilitätszuschuss nach drei Länderkategorien und ggf. Sonderzuschüsse
  • Die Dauer eines einzelnen Erasmus-Studienaufenthaltes muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate betragen.

Förderraten

Es gelten folgende vom DAAD festgelegte monatliche Förderraten:

  • Gruppe 1 (monatlich 600 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2 (monatlich 540 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3 (monatlich 490 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Republik Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Weiterhin kann ggf. ein Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen beantragt werden:

Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich ein Realkostenantrag gestellt werden:


Bewerbung und Ablauf

        1. InteressentInnen sollten sich ca. 10 Monate vor Beginn des geplanten Auslandsaufenthaltes mit dem International Office in Verbindung setzen. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz, Studienvorhaben, Notendurchschnitt und ehrenamtliches Engagement. Es wird empfohlen eine Erst- und eine Zweitwahl anzugeben. Die Bewerbungsfristen sind wie folgt:
          1. März für einen Aufenthalt im Wintersemester
          2. September für einen Aufenthalt im Sommersemester
  1. Nachdem Sie vom International Office für einen Platz im ERASMUS-Programm ausgewählt wurden, erfolgt die Nominierung an der Gastuniversität. Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über Ihre Zulassung oder Ablehnung von der Partneruniversität getroffen wird (in den meisten Fällen werden die Nominierungen jedoch akzeptiert, wenn diese der vereinbarten Anzahl von Plätzen entsprechen). Die Gastuniversität meldet sich dann nach Ablauf der Nominierungsfrist bei Ihnen und fordert Sie zur Bewerbung z.B. über ein Online-Portal auf.

Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus Auslandsstudium“


Weitere Informationen zum Studium im Ausland mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD:

Studium im Ausland in Erasmus+ Programmländern – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Auslandspraktikum mit Erasmus+ (SMP)

Grundpfeiler

  • Ziellandabhängige, finanzielle Zuschüsse und ggf. Sonderzuschüsse
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes
  • ggf. sprachliche Vorbereitung
  • ggf. akademisch Anerkennung des Praktikums
  • Die Dauer eines einzelnen Auslandspraktikums muss mindestens 2 Monate und darf höchstens 12 Monate betragen.

Förderraten

Es gelten folgende vom DAAD festgelegte monatliche Förderraten:

  • Gruppe 1 (monatlich 750 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden.
  • Gruppe 2 (monatlich 690 Euro): Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 640 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Republik Nordmazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.

Weiterhin kann ggf. ein Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für Teilnehmende mit geringeren Chancen beantragt werden:

Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich ein Realkostenantrag gestellt werden:

Bewerbung und Ablauf

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Vorhaben spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums bei uns im International Office, damit wir in einem individuellen Gespräch den Bewerbungsablauf klären können. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz, Mehrwert des Praktikums in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, Notendurchschnitt und ehrenamtliches Engagement.

Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus Auslandpraktikum“


Weitere Informationen zum Studium im Ausland mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD:

Auslandspraktikum mit Erasmus+ – Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit - DAAD

Personalmobilität mit Erasmus+ (STT/STA)

Grundpfeiler

Lehrendenmobilität

  • Es besteht ein Erasmus-Abkommen inkl. Lehrendenmobilität zwischen der MSH und der Gastuniversität
  • Die Mobilität ist mit dem/der Vorgesetzten besprochen
  • Eine Erasmus-Kurzzeitdozentur dauert i.d.R. eine Woche, mind. 2 Arbeitstage, wobei das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt bei acht Stunden für die erste Aufenthaltswoche oder einen kürzeren Aufenthalt liegt.
  • Ziellandabhängige Zahlung von Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltskosten

Personalmobilität

  • Eigenständig organisierte Weiterbildungsmaßnahme an einer europäischen Partnerhochschule oder einem europäischen Unternehmen:
    • Hospitationen
    • Job Shadowing
    • Studienbesuche
    • Mitwirkung an Curricula-Entwicklung (Dozenten/Dozentinnen)
    • Teilnahme an Workshops und Seminaren
    • Teilnahme an Sprachkursen
    • Die Mobilität ist mit dem/der Vorgesetzten besprochen
  • Eine Erasmus-Personalmobilität dauert i.d.R. eine Woche, mind. 2 Arbeitstage
  • Ziellandabhängige Zahlung von Pauschalen für Reisekosten und Aufenthaltskosten

Förderraten

Stückkosten für Aufenthaltstage

  • Gruppe 1: 180 Euro am Tag für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
  • Gruppe 2: 160 Euro am Tag für Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Gruppe 3: 140 Euro am Tag für Bulgarien, Republik Nordmazedonien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn

Reisekosten für Hin- und Rückfahrt

Reisedistanz Standardreise Green Travel

10 und 99 KM

23 EUR

-

100 und 499 KM

180 EUR

210 EUR

500 und 1999 KM

275 EUR

320 EUR

2000 und 2999 KM

360 EUR

410 EUR

3000 und 3999 KM

530 EUR

610 EUR

4000 und 7999 KM

820 EUR

-

8000 KM oder mehr

1.500 EUR

-

Weiterhin kann ggf. ein Zuschuss für die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und ggf. ein Sonderzuschuss für TeilnehmerInnen mit geringeren Chancen beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich ein Realkostenantrag gestellt werden:

Bewerbung und Ablauf

Bitte melden Sie sich mit Ihrem Vorhaben spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei uns im International Office, damit wir in einem individuellen Gespräch den Bewerbungsablauf klären können. Da die Anzahl der ERASMUS-Plätze begrenzt ist, bedarf es ggf. bestimmter Kriterien, um eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die vom International Office festgelegten Selektionskriterien umfassen in der Regel neben der vollständigen und fristgerechten Bewerbung die persönliche Motivation, Sprachkompetenz und den Mehrwert der Mobility in Hinblick auf Ihre persönliche und berufliche Weiterentwicklung.

Weitere Informationen zum Ablauf entnehmen Sie bitte der „Checkliste Erasmus STT_STA“

Weitere Informationen zur Personalmobilität mit Erasmus+ finden Sie auf der Seite des DAAD

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus+ Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung [Mitteilung] trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

PROMOS

PROMOS ist ein finanzielles Förderprogramm des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) zur Unterstützung verschiedenster Auslandsaufenthalte innerhalb des Studiums. Gefördert werden Auslandssemester und -praktika weltweit, die nicht durch Erasmus+ gefördert werden. Im Rahmen von PROMOS vergibt die MSH monatliche Teilstipendien und/oder eine Reisekostenpauschale, gemessen nach Dauer und Zielregion des Auslandsaufenthaltes.

Es werden Auslandssemester, -praktika sowie Fach- und Sprachkurse im Ausland gefördert. Die Ausschreibungen erfolgen zweimal jährlich nach vorgegebenen Auswahlkriterien. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein PROMOS Stipendium.

Promovierende können nicht im Rahmen von Studien- und Praktikumsaufenthalten gefördert werden. Ausnahme: Studierende der Medizin, die während des Studiums promovieren, können im Rahmen der Studien- und Praktikumsaufenthalten gefördert werden.


Studienstipendien (1 bis 6 Monate)

Gefördert werden können sowohl Kurzstipendien (etwa für Abschlussarbeiten) als auch Stipendien bis zu sechs Monate für Studienaufenthalte von Studierenden.


Praktika (1 bis 6 Monate)

Praktika von Studierenden müssen mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen. Die spezifischen Praktikumsprogramme des DAAD sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Informationen hierzu unter: Passendes Auslandspraktikum finden - DAAD

Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen.


Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)

Sprachkurse von Studierenden und Doktoranden an Hochschulen oder etablierten Sprachinstituten im Ausland können weltweit gefördert werden. Gegebenenfalls kann weiterhin eine Kursgebührenpauschale beantragt werden.


Aufenthalte für Fachkurse von Studierenden und Doktoranden von bis zu sechs Wochen Dauer können mit monatlichen Teilstipendienraten und/oder Reisekostenpauschalen und/oder einer einmaligen Kursgebührenpauschale gefördert werden. Fachkurse sind z.B. Sommerkurse an ausländischen Hochschulen; Vortrags- und Kongressreisen können nicht gefördert werden.


Stipendienbewerbung

Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Dokumenten:

  • Schilderung Ihres Vorhabens und Ihrer Motivation
  • Lebenslauf
  • aktuelle Notenübersicht
  • Unterstützende Dokumente (z.B. soziales Engagement, Arbeitszeugnisse)
  • Nachweis über Vorhaben (z.B. Letter of Acceptance, Arbeitsvertrag, vorläufige Bestätigung)

Bewerbungsfrist: 01. Dezember (für einen Aufenthalt zwischen Jan.-Juni) oder 01. Juni (für einen Aufenthalt zwischen Juli-Dez.)
Ihre Bewerbung reichen Sie bitte vollständig, elektronisch als eine PDF-Datei und fristgemäß im International Office ein. Eine hochschulinterne Auswahlkommission wird nach Ablauf der Frist zeitnah über die Entscheidung befinden und Sie über das Ergebnis informieren.
Eine Übersicht über die länderspezifischen Aufenthalts- und Reisekostenpauschalen des DAAD erhalten Sie – Förderraten Promos