Datenschutzeinstellungen

Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen über den Einsatz von Cookies auf dieser Webseite erhalten Sie in der Datenschutzerklärung. Dort haben Sie jederzeit die Möglichkeit Ihre Einstellungen zu widerrufen. Hinweis auf Verarbeitung Ihrer auf dieser Webseite erhobenen Daten in den USA durch Google, Facebook, LinkedIn, Twitter, Youtube: Indem Sie auf "Ich akzeptiere" klicken, willigen Sie zugleich gem. Art. 49 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ein, dass Ihre Daten in den USA verarbeitet werden. Die USA werden vom Europäischen Gerichtshof als ein Land mit einem nach EU-Standards unzureichendem Datenschutzniveau eingeschätzt. Es besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten durch US-Behörden, zu Kontroll- und zu Überwachungszwecken, möglicherweise auch ohne Rechtsbehelfsmöglichkeiten, verarbeitet werden können. Wenn Sie auf "Nur essenzielle Cookies akzeptieren" klicken, findet die vorgehend beschriebene Übermittlung nicht statt.

In dieser Übersicht können Sie einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google-Tag-Manager
Technischer Name _dc_gtm_UA-12224405-1,_ga,_ga_SF4JZ18XC1,_gcl_au,_gid
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 30
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 14
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Staatliche Anerkennung und Akkreditierung der MSH

Die staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule wie der MSH Medical School Hamburg ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Hochschulzugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die MSH unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Hochschule

Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Staat aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der MSH Medical School Hamburg ist entsprechend die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig.

Die BWFGB hat der MSH mit Bescheid vom 10. November 2009 gemäß §§ 114 und 115 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule mit der Fakultät Gesundheitswissenschaften gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 03. Juli 2013 folgte die staatliche Anerkennung der Fakultät Humanwissenschaften als wissenschaftliche Hochschule. Seitdem trägt die MSH den Zusatz »University of Applied Sciences and Medical University«.

Die MSH war zunächst befristet staatlich anerkannt bis zum 31.12.2017. Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der BWFGB, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im HmbHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die MSH hat dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wurde durch den Wissenschaftsrat für 5 Jahre akkreditiert.

Am 05.12.2017 teilte uns die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg mit, dass der Senat die unbefristete staatliche Anerkennung der MSH beschlossen hat.

Hinweis: In der Stellungnahme des Wissenschaftsrat zur Akkreditierung der MSH ist noch von einer dreijährigen Akkreditierung die Rede. Durch die Erfüllung der Auflagen wurde unser Akkreditierungszeitraum auf fünf Jahre verlängert. Allerdings werden die einmal verabschiedeten Stellungnahmen vom Wissenschaftsrat nicht mehr angepasst. Die fünfjährige Akkreditierung ist u.a. hier auf der Liste der abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren des Wissenschaftsrats dokumentiert.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge

Mit der staatlichen Anerkennung der Hochschule durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Hochschule das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. »Bachelor of Science« oder »Master of Education«), der mit den Abschlüssen an staatlichen Hochschulen gleichwertig ist.

Alle Studiengänge der MSH wurden von der BWFGB Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke der Freien und Hansestadt Hamburg staatlich anerkannt.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der MSH sind durch die die Stiftung Akkreditierungsrat sowie die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus sind unsere Abschlüsse nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.

Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass die Verbindlichkeit der Hochschule gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen begutachtet. Der Akkreditierungsrat fällt die Akkreditierungsentscheidung. Der Akkreditierungsrat ist als gemeinsame Einrichtung der Länder für die Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen zuständig. Die MSH hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.

Die AHPGS führt an der MSH sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,

  • dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,
  • ob die Hochschule die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten,
  • ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.

Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf acht Jahre. Vor Ablauf des Geltungszeitraums wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet (Reakkreditierung) und für acht Jahre reakkreditiert.

Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,

  • ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
  • ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
  • ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
  • ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.

Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Humanwissenschaften:

 

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Gesundheitswissenschaften:

 

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Art, Health and Social Science:

Staatliche Berufsanerkennung bestimmter Studiengänge

In einigen Berufszweigen ist für eine erfolgreiche Arbeit nach Abschluss des Studiums auch eine staatliche Berufsanerkennung von besonderer Bedeutung. Mit der staatlichen Berufsanerkennung wird der/die Absolvierende in seinem/ihrem Berufsstand anerkannt, womit spezielle Rechte und Pflichten einhergehen können.

Der Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A.) an der MSH ist im Sinne des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit berufsrechtlich geeignet und führt bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/Sozialpädagogin und Sozialarbeiter:in und berechtigt zur Führung der genannten Berufsbezeichnung.

Der Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) ist staatlich anerkannt durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mit Bescheid vom 03.07.2013, berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 30.09.2020 sowie fachlich durch die AHPGS akkreditiert.

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) (M.Sc.) ist ebenso staatlich anerkannt durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mit Bescheid vom 14.04.2020, berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 16.03.2021 sowie fachlich durch die AHPGS  akkreditiert. Damit sind Absolvierende des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut:in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeut:in erworben werden.

Qualitätssiegel der DGPs

Im November 2019 wurde der MSH von der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) das »Qualitätssiegel für psychologische Bachelorstudiengänge an deutschsprachigen Hochschulen« verliehen. Damit wird dem Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.) der MSH die Wissenschaftlichkeit und Forschungsorientierung bestätigt.

Fakultätentag Psychologie der DGPs

Im Februar 2021 wurde die MSH erfolgreich in den Fakultätentag Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. (DGPs) aufgenommen. Der FTPs ist die hochschulpolitische Vertretung aller psychologischen Institute an den deutschen Universitäten. Die DGPs ist die Vereinigung der in Forschung und Lehre tätigen Psychologinnen und Psychologen.