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Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie (M. Sc.)

Fakultät Humanwissenschaften

Unterscheiden sich wahre von gelogenen Aussagen? Wie kann die Rückfallgefahr von Straftäter:innen eingeschätzt werden? Mit welchen Methoden lässt sich das Kindeswohl beurteilen? Die Rechtspsychologie beschäftigt sich mit der Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens.

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie kann an der MSH in zwei Jahren als eigenständiges Studium oder in Kombination mit dem Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie bzw. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) mit nur einem zusätzlichen Studienjahr als Doppelmaster absolviert werden.

Der Studiengang wird an der universitären Fakultät Humanwissenschaften in Vollzeit angeboten und kann zum Wintersemester begonnen werden.

Schneller Überblick

Studienbeginn
01. Oktober

Studienform / -dauer
Vollzeit / 4 Semester
Doppelmaster* / 2 Semester

(*in Verbindung mit dem Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie)

Studiengebühr
795 Euro / Monat

Einschreibegebühr
Einmalig 100 Euro

Praxis
Praktikum mit Fallarbeit und Supervision

Abschluss
Master of Science
(universitärer Abschluss)

Einsatzgebiete
› Straf- und Maßregelvollzug, ambulante Behandlung von Straftäter:innen, Jugendgerichtshilfe, Praxen und Institute, Einrichtungen der Rechtspflege, Beratungsstellen, Polizeidienst, Kliniken, Forschungseinrichtungen

Studium

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie an der Fakultät Humanwissenschaften qualifiziert Studierende in den Anwendungsfeldern der Forensischen Psychologie sowie der Kriminalpsychologie.

Doppelmasterabschluss in Verbindung mit den Masterstudiengängen Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M. Sc.)

Das Masterstudienangebot der Psychologie an der MSH ist so konzipiert, dass Absolvierende der Masterstudiengänge Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie sowie Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) in nur einem zusätzlichen Jahr einen weiteren Masterabschluss in Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie erlangen können. Mittels einer Äquivalenzprüfung im Rahmen des Bewerbungsprozesses für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie wird über die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen aus den Masterstudiengängen entschieden. In zwei Semestern erlangen Sie die spezifischen Fachkompetenzen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie und stellen diese in der abschließenden Masterarbeit unter Beweis. Ebenso ist es möglich, nach dem Doppelmasterabschluss die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung gemäß PsychThG und PsychThApprO zu beantragen.

Studieninhalte

Der Masterstudiengang bietet eine spezialisierte Ausbildung für Sie als Psycholog:innen, wenn Sie im Strafvollzug, Maßregelvollzug (Forensische Kliniken für Straftäter:innen mit psychischen Störungen, Justizvollzugsanstalten), bei der Polizei, in Ambulanzen und Beratungsstellen für Straffällige oder Opfer, oder in kriminologischen Forschungseinrichtungen tätig sein möchten. Des Weiteren werden Sie theoretisch und mit einem intensiven Praxisbezug in den Verfahren der psychologischen Begutachtung ausgebildet.

Aufbauend auf einem ersten akademischen Studium im Bereich Psychologie, gliedert sich der Masterstudiengang inhaltlich in fünf Kompetenzfelder mit 17 Modulen. Im Kompetenzfeld Berufliche Handlungskompetenz erlernen Sie erweiterte Kenntnisse der Klinischen Psychologie, Grundlagen der Neurowissenschaften und wie Sie auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse die Anforderungen eines praktischen Berufsfeldes reflektieren und bewältigen können. Darüber hinaus gewinnen Sie berufsübergreifende Handlungskompetenzen im Bereich des Qualitätsmanagements sowie dem Verfassen von Gutachten.

Das Herzstück des Studiums bilden die Module der Erweiterten Fachkompetenzen, die Ihnen ein breites Spektrum von Untersuchungs- und Forschungsmethoden vermitteln sowie Sie mit der erforderlichen psychologischen Diagnostik im rechtspsychologischen Kontext vertraut machen. In einem achtwöchigen Blockpraktikum mit Fallarbeit wenden Sie Ihr bereits erworbenes Wissen in der Praxis an. Abgerundet wird das Studium durch wissenschaftliche und methodische Kompetenzen sowie das Verfassen der Masterarbeit.

Studium und Forschung

Das Zentrum für Klinische Psychologie, Psychotherapie und Psychosomatik an der MSH konzentriert sich auf unterschiedliche Gebiete psychologischer Fragestellungen und gewährleistet damit eine enge Verknüpfung von Forschung und Lehre. Die meisten Forschungsprojekte haben einen engen klinischen Bezug und sind mit einem ambulanten Behandlungsangebot in der psychotherapeutischen Hochschulambulanz in der MSH verbunden.

Die Psychotherapeutische Hochschulambulanz in der MSH ist eine Ambulanz mit Ermächtigung für Forschung und Lehre. Sie bietet psychotherapeutische Diagnostik, Beratung und Behandlung an.

Studienaufbau

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen auf einen Blick:

  • Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 39 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG);
  • ein mit Erfolg abgeschlossenes Bachelorstudium der Psychologie wird vorausgesetzt. Dieses muss äquivalent mit dem Curriculum des Bachelorstudienganges Psychologie der MSH Medical School Hamburg sein.

Das Studium an der MSH ist NC-frei. Im Anschluss an Ihre Bewerbung überprüfen wir Ihre persönliche Motivation in einem individuellen Aufnahmegespräch.

Zum Bewerbungsportal

Perspektiven

Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Rechtspsychologie bietet über die bereits erreichte Berufsqualifikation hinaus die Möglichkeit, die Weiterbildung zum/zur Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie anzuschließen. Nach der derzeit geltenden Weiterbildungsordnung zum/zur Fachpsycholog:in für Rechtspsychologie BDP/DGPs können bis zu 50 % der Lehrinhalte aus dem Hochschulstudium der Psychologie in der erforderlichen theoretischen Weiterbildung anerkannt werden.

Im Einzelnen sind folgende Einsatzgebiete für Absolvierende denkbar:

  • im Straf- und Maßregelvollzug
  • in Einrichtungen der ambulanten Straftäterbehandlung
  • in der Jugendgerichtshilfe
  • in rechtspsychologischen Praxen und Instituten
  • in Einrichtungen der Rechtspflege, z. B. Justizbehörden
  • in Beratungsstellen für Opfer von Straftaten
  • im Polizeidienst
  • in universitären Einrichtungen
  • in Kliniken mit forensischen Abteilungen
  • in kriminologischen Forschungseinrichtungen

Weiterführend berechtigt der Masterstudiengang zur Promotion und ebnet damit den Weg zu einer wissenschaftlichen Laufbahn.