Die Zugangsvoraussetzungen für unsere Bachelorstudiengänge sind in der Regel die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG.
Außerdem ist für unsere Bachelorstudiengänge an der Fakultät Gesundheitswissenschaften auch ein besonderer Zugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG möglich. Über eine Eingangsprüfung wird die Studierfähigkeit für den gewählten Studiengang geprüft. Diese Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Termine werden in Absprache mit den Bewerber:innen individuell vereinbart.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine danach abgeleistete mindestens dreijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf.
Außerdem besteht die Möglichkeit, ein Bachelorstudium über die Feststellung der Studienberechtigung mit abgeschlossener fachspezifischer Fortbildungsprüfung (gemäß § 38 Abs. 2 HmbHG) aufzunehmen.
Den kompletten Gesetzestext des § 38 HmbHG finden Sie hier. Für detaillierte Fragen steht Ihnen unsere Studienberatung gerne zur Verfügung.
Ausführliche weitergehende Informationen bietet der Online-Studienführer www.studieren-ohne-abitur.de.