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Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google-Tag-Manager
Technischer Name _dc_gtm_UA-12224405-1,_ga,_ga_SF4JZ18XC1,_gcl_au,_gid
Anbieter Google LLC
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Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 14
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

FAQs – Antworten auf häufige Fragen

Von A wie Anwesenheitspflicht bis Z wie Zulassungsvoraussetzungen
– Wichtige Informationen zu häufig gestellten Fragen finden Sie in unserem FAQ

Allgemeines
  1. Kann ich mein Studium auch als Fernstudium absolvieren?
  • Die MSH ist eine Präsenzhochschule. Die Lehrveranstaltungen und die Prüfungen finden vor Ort in unserer Hochschule statt.

 

  1. Gibt es eine Anwesenheitspflicht?
  • In allen Vollzeitstudiengängen gibt es eine Anwesenheitspflicht von 60% pro Modul. Ausnahmen sind der Bachelorstudiengang Psychologie, der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) und der Staatsexamensstudiengang Humanmedizin: hier gelten 80% Anwesenheit. In allen Teilzeitstudiengängen gibt es eine Anwesenheitspflicht von 80%.

 

  1. Bekomme ich ein Semesterticket?
  • Alle Vollzeitstudierenden sowie Studierende im ausbildungsbegleitenden Studienmodell erhalten ein Deutschland-Semesterticket.

 

  1. Gibt es eine Mensa? Wie versorge ich mich in der Mittagspause?
  • Die MSH hat zwar keine eigene Mensa, in den Räumlichkeiten der Hochschule gibt es aber mehrere Küchen sowie Snack- und Kaffeeautomaten. Ihr könnt euch also euer eigenes Essen mitbringen. Die Mensa der HafenCity Universität ist außerdem nur etwa zehn Minuten Fußweg entfernt. In der HafenCity gibt es auch zahlreiche Cafés, Restaurants und Supermärkte.

 

  1. Studium und Krankenversicherung. Was muss ich beachten?
  • Wenn ihr privat krankenversichert sind, reicht bitte einen Nachweis über die private Krankenversicherung ein sowie eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Letztere wird i.d.R. von allen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt. Wenn ihr gesetzlich versichert seid, müsst ihr bei eurer Krankenkasse euren Studierendenstatus angeben. Die Krankenkassen übermitteln uns dann elektronisch die Info über euren Versicherungsstatus.

 

  1. Kann ich an Probevorlesungen teilnehmen?
  • Sie können an unserem Studieren live teilnehmen. Mit dem »Studieren live« Programm haben Sie die Möglichkeit, die interaktive Lehre der MSH kennenzulernen und die Atmosphäre vor Ort zu erleben. Während dieser Zeit wird jedem Teilnehmenden ein "Buddy" zur Seite gestellt, der für die Betreuung verantwortlich ist.

 

  1. Was mache ich, wenn ich das Studium abbrechen möchte?
  • Um den Studienvertrag zu kündigen, muss ein Kündigungsschreiben bei uns eingereicht werden. Beachten Sie bitte, dass die Kündigungsfrist des Studienvertrages zwei Monate zum Semesterende beträgt. Nach Abschluss des Studienvertrages ist man für das erste Semester zahlpflichtig, sodass eine ordentliche Kündigung zum ersten Mal zum zweiten Semester möglich ist.
Bewerbungsprozess und Zulassungsvoraussetzungen
  1. Wann bewerbe ich mich am besten?
  • Die MSH hat keine Bewerbungsfristen. Ihr könnt euch jederzeit bewerben. Wir empfehlen allerdings eine frühzeitige Bewerbung.

 

  1. Kann ich mich auch bewerben, wenn zum Bewerbungszeitpunkt das Abitur/ das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist?
  • Ihr könnt euch auch mit einem vorläufigen Zeugnis/Transcript of Records bewerben und das Abschlussdokument nachreichen

 

  1. Studium ohne Abitur. Geht das?
  • Die Studiengänge der beiden Fakultäten mit dem Status einer Fachhochschule (Fakultäten Gesundheitswissenschaften und Art, Health and Social Science) können auch ohne Abitur studiert werden. Über eine Eingangsprüfung kann man auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und i.d.R. 3 Jahren Berufserfahrung studieren. An den beiden Fakultäten mit dem Status einer Universität (Fakultäten Humanwissenschaften und Medizin) kann man ohne Abitur leider nicht studieren.
Prüfungen und Anerkennungsverfahren von Vorleistungen
    1. Welche Prüfungsformen gibt es?
    • Es gibt schriftliche, mündliche und praktische Prüfungsleistungen, mit der die einzelnen Module im Studiengang abgeschlossen werden. Die Prüfungen dienen zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen. Sie werden studienbegleitend erbracht und richten sich zeitlich nach dem Abschluss des jeweiligen Moduls.

     

    1. Fallen Prüfungsgebühren an?
    • Nein, es fallen keine Prüfungsgebühren an.

     

    1. Wie oft kann ich eine Prüfung wiederholen?
    • Nicht bestandene Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden. Die Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht zulässig.

     

    1. Wann und wie häufig finden Prüfungen statt?
    • Die Prüfungen finden in den vorgesehenen Prüfungszeiträumen statt. Pro Semester gibt es einen regulären Prüfungszeitraum und zwei Nachprüfungszeiträume. Für Studien-/Hausarbeiten, Projektarbeiten und Praktikumsberichte gilt eine Abgabefrist zum Ende des Semesters.

     

    1. Ich habe bereits (teilweise) ein Hochschulstudium absolviert. Werden mir abgeschlossene Module angerechnet?
    • Auf Antrag beim Prüfungsbüro kann geprüft werden, ob Vorleistungen anerkannt werden können.

    Im berufsrechtlich anerkannten Bachelorstudiengang Psychologie und im berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) ist eine Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen nur möglich, wenn die Vorleistungen dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen (PsychThApprO) entsprechen.

     

    1. Wie funktioniert das Anerkennungsverfahren und was muss ich dafür tun?
    • Sofern Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich mit dem Prüfungsbüro in Verbindung setzen. Bei der Antragsstellung vor Immatrikulation fallen Bearbeitungsgebühren von 80€ an.
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