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Erlaubt
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Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Forschungsmanagement


Das Wissenschaftsmanagement der MSH umfasst als forschungsorientierte und forschungsfördernde Servicestrukturdas Referat Forschungsmanagement, das die Wissenschaftler:innen der MSH bei der Planung und Durchführung ihrer Forschungstätigkeiten unterstützt und somit professionelle Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Forschung sicherstellt. Das Referat untergliedert sich in die Arbeitsbereiche Forschungsinfrastrukturmanagement, Forschungs- und Innovationsförderung sowie Drittmittelmanagement.

  • Das Forschungsinfrastrukturmanagement umfasst das Ressourcenmanagement, welches sich um die optimale Verteilung und Nutzung von Laborausstattungen, Informationstechnik und Forschungsdatenbanken kümmert.
  • Die Funktionseinheit Forschungs- und Innovationsförderung informiert über aktuelle Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten, berät zu geeigneten Fördergebern und -programmen, führt Workshops zu Fördermöglichkeiten durch und ist verantwortlich für Wissenschaftsmarketing, Innovationskommunikation und Technologietransfer.
  • Das Drittmittelmanagement besteht aus einer Koordinationseinheit und einer administrativen Unterstützungseinheit und betreut im Drittmittelcontrolling alle drittmittelrelevanten Planungs-, Kalkulations-, Abrechnungs- und Controllingprozesse von der Antragstellung bis zur Endabrechnung abgeschlossener Drittmittelprojekte. Weiterhin ist hier das Personalmittelmanagement für Drittmittelprojekte verortet. Das Vertrags- und Patentmanagement als Untereinheit des Drittmittelmanagements ist für die Beratung bei der rechtlichen Abwicklung von Drittmittelprojekten, für die Prüfung, Erstellung und Verhandlung von Verträgen sowie u.a. für die wirtschaftliche Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen (Patenten) zuständig.

 

Als beratender Ausschuss zu Angelegenheiten der Forschung wurde durch den akademischen Senat der Ausschuss für Forschung und Wissenstransfer (AFW) eingerichtet, dem Vertreter:innen der (Junior-)Professor:innen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden aller Fakultäten angehören. Der AFW berät den Akademischen Senat und das Rektorat in allen Fragen der Förderung und Entwicklung des Forschungsprofils der Hochschule und in strategischen Fragen der Nachwuchsförderung und -entwicklung, insbesondere zur Vergabe interner Fördermaßnahmen und Preise.

Das Rektorat hat einen wissenschaftlichen Beirat / Scientific Advisory Board als ein zentrales Gremium der begleitenden Evaluation und Weiterentwicklung der Forschung an der MSH, ihrer strukturellen Voraussetzungen und der Forschungserfolge bestellt. Der wissenschaftliche Beirat / Scientific Advisory Board besteht aus nationalen und internationalen, externen Mitgliedern der Wissenschaftsgemeinschaft, die die interdisziplinäre Breite an der MSH repräsentieren und die keine direkte Verbindung zur Hochschule besitzen. Er trägt eine beratende Funktion, evaluiert regelmäßig, übt konstruktive Kritik an den vorliegenden Strukturen und Plänen und gibt Empfehlungen zur Ausrichtung, Schwerpunktsetzung, strukturellen Anpassungen und erfolgsorientiertem Einsatz der Forschungsmittel.


In der Forschung sind Integrität und Wahrheitstreue ethische Grundprinzipien. Um diesen gerecht zu werden, werden an der Hochschule hohe ethische Standards in der Forschung gefordert. Hierfür stellt die Hochschule die benötigten Ressourcen zur Verfügung und schafft ein Umfeld, in dem ein integres Arbeiten sowie ein ethisches Forschen umsetzbar ist. Die Einhaltung der Prinzipien fundierter und ethischer wissenschaftlicher Forschung soll dabei jederzeit gegeben sein.

Um dies zu gewährleisten, hat die Hochschule eine interne Ethikkommission eingerichtet, welche zur Beurteilung von Forschungsvorhaben beauftragt werden kann. Laut der Ordnung der internen Ethikkommission prüft und beurteilt diese die ethische und rechtliche Zulässigkeit psychologischer, psychotherapeutischer, sportpsychologischer, pädagogischer, therapeutischer/kunsttherapeutischer, entwicklungs-, bildungs- und sozialwissenschaftlicher sowie gesundheits- und rechtspsychologischer Forschungsvorhaben/Studien aller Departments und Institute vor deren Durchführung. Dabei bezieht die Kommission sich auf Forschungsvorhaben/Studien, welche die psychische oder physische Integrität oder sonstige Rechte von Proband:innen beeinträchtigen könnten. Begutachtet wird hierbei, ob entsprechende Vorkehrungen getroffen wurden, das Nutzen-Risiko-Verhältnis angemessen ist sowie ob alle gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere im Datenschutz – eingehalten werden.

In Abhängigkeit von Forschungsvorhaben - wie bei medizinisch-klinischen Studien - müssen zudem Ethikanträge bei den zuständigen externen Ethikkommissionen gestellt werden.


Unter Achtung der Freiheit von Wissenschaft und Forschung (Art. 5 Abs. 3 GG) und Berücksichtigung der Empfehlungen in der Denkschrift „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in der Fassung vom 03.07.2013 sowie der Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der DFG aus September 2019 hat sich die MSH Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis auferlegt. Die MSH Leitlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis sind von der DFG geprüft und genehmigt (Dezember 2021).

In Wahrnehmung ihrer Verantwortung in der Forschung muss die Hochschule sich vor wissenschaftlichem Fehlverhalten schützen und entsprechende präventive Vorkehrungen treffen. Aus diesem Grund wird an der Hochschule jeder konkrete Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten geprüft. Sollte sich nach Klärung des Sachverhalts der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, dem Einzelfall angemessene Maßnahmen ergriffen.

Wissenschaftler:innen an der MSH haben die Möglichkeit, sich an die Ombudsperson für die Wissenschaft zu wenden, welche als neutrale, unabhängige Vertrauensperson zum Thema wissenschaftliches Fehlverhalten berät.