Medizinpädagogik (B.A.)

Fakultät Gesundheitswissenschaften (Fachhochschule)

Der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften an öffentlichen und privaten beruflichen Schulen im Gesundheitswesen wächst stetig. Mit dem Bachelorstudiengang Medizinpädagogik können sich Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss als Praxislehrer:in an Berufsfachschulen sowie zum/zur Praxisanleiter:in in der Ausbildung der Gesundheitsberufe qualifizieren.

Im Anschluss an das Bachelorstudium kann der konsekutive Masterstudiengang Medizinpädagogik (M. Ed.) an der MSH absolviert werden, welcher den Zugang zum öffentlichen Schulwesen (Vorbereitungsdienst/Referendariat) ermöglicht.

Aktuell wird der Bachelorstudiengang Medizinpädagogik im Teilzeitmodell mit einer Regelstudienzeit von acht Semestern angeboten. Die Lehrveranstaltungen finden an Blockwochenenden statt.

Schneller Überblick

Studienbeginn
01. April / 01. Oktober

Studienform / -dauer
Teilzeit / 8 Semester

Termine für die Blockwochenenden
Finden Sie hier

Studiengebühr
450 Euro / Monat

Einschreibegebühr
einmalig 100 Euro

Abschluss
Bachelor of Arts

Praxis
Allgemeine schulpraktische Studien

Einsatzgebiete
› als Praxislehrer:in an Schulen des Gesundheitswesens (Fachschulen und Berufsfachschulen für Gesundheit), als Praxisanleiter:in in der Ausbildung der Gesundheitsberufe, in der Personal- und Organisationsentwicklung von Gesundheitsunternehmen, in Vereinen, Organisationen, bei Krankenkassen und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, im Management von interprofessionellen Teams und Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

Studium

Der Bachelorstudiengang Medizinpädagogik an der Fakultät Gesundheitswissenschaften der MSH bietet ein Studienangebot, das die steigenden Qualifikationsanforderungen an Lehrkräfte im Gesundheitswesen berücksichtigt. Innerhalb von acht Semestern erlernen die Studierenden fachliche und überfachliche Kenntnisse für die spätere Tätigkeit als Lehrkraft, werden wissenschaftlich und pädagogisch befähigt und entwickeln die eigene Persönlichkeit weiter.

Das Teilzeitmodell an Blockwochenenden gibt den Studierenden die Möglichkeit, die berufliche Tätigkeit und/oder Familie mit dem Studium zu vereinbaren.

Studieninhalte

Inhaltlich gliedert sich der Studiengang in fünf Kompetenzfelder mit insgesamt 24 Modulen. Im Kompetenzfeld Bildungswissenschaften qualifizieren Sie sich in allgemeinen pädagogischen Grundlagenbereichen, z. B. der Pädagogischen Psychologie und im wissenschaftlichen Arbeiten sowie insbesondere in der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. Nach Abschluss der Module können Sie kompetenzorientierte Unterrichtskonzepte in Strukturzusammenhänge allgemeiner und beruflicher Didaktiken einordnen und die Gestaltung beruflicher Lehr- und Lernprozesse in einen Zusammenhang zum Bildungsanspruch beruflichen Lernens setzen.

Im Kompetenzfeld der Beruflichen Fachrichtung erwerben Sie zunächst grundlegende fachrichtungsbezogene Kompetenzen in den Naturwissenschaften, der Anatomie und Physiologie und den medizinischen Fächern. Zudem werden Ihnen grundlegende Kompetenzen u. a. in den Bereichen Medizinmanagement, medizinische Psychologie, Ethik, Statistik und Qualitätssicherung vermittelt. Im Wahlpflichtbereich spezialisieren Sie sich schließlich für eine der von der Kultusministerkonferenz festgelegten beruflichen Fachrichtungen – entweder im Bereich Pflegewissenschaften oder im Bereich Gesundheitswissenschaften.

Das Studium wird ergänzt durch fachwissenschaftliche Grundlagen sowie didaktische Bezüge des Unterrichtsfachs Sozialwissenschaften sowie schulpraktische Studien, mit denen die während des Studiums erworbenen Kompetenzen praktisch vertieft und reflektiert werden.
Die Bachelorarbeit bildet den wissenschaftlichen Abschluss des Studiums und qualifiziert Sie für ein weiterführendes Masterstudium.

Studienaufbau

Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen auf einen Blick:

  • Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG
  • oder besonderer Zugang für Berufstätige gemäß § 38 HmbHG über Eingangsprüfung (entsprechend der Eingangsprüfungsordnung der Hochschule) und Vorstellungsgespräch,
  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Fachberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder vergleichbarer Abschluss
  • Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 38 HmbHG

Zugelassen werden die nachstehend aufgeführten Berufsabschlüsse:

  • Pflegeberufe: Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Hebammen
  • Mediziner:innen aller Fachrichtungen
  • Medizintechnische Assistenzberufe: MTAF, MTRA, MTLA, MTAO / OTA, ATA, Orthoptist:in, PTA
  • Therapeutische Heilhilfsberufe: Ergotherapeut:in, Physiotherapeut:in, Logopäde/Logopädin, Motopäde/Motopädin, Masseur:in
  • sonstige nichtärztliche Heilhilfsberufe: Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahntechniker:innen, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Rettungsassistent:innen, Notfallsanitäter:innen, Podologen/Podologinnen, Diätassistent:innen
  • Soziale Berufe: Haus- und Familienpfleger:in, Heilerziehungspfleger:in, Erzieher:in, Jugend- und Heimerzieher:in, Heilpädagoge/Heilpädagogin

Das Studium an der MSH ist NC-frei. Im Anschluss an Ihre Bewerbung überprüfen wir Ihre persönliche Motivation in einem individuellen Aufnahmegespräch.

Zum Bewerbungsportal

Perspektiven

Ihre Berufsmöglichkeiten und Karrierechancen nach dem Studium sind vielfältig. Mit dem Bachelorabschluss Medizinpädagogik qualifizieren Sie sich für folgende Tätigkeiten:

  • als Praxislehrer:in an Schulen des Gesundheitswesens (Fachschulen und Berufsfachschulen für Gesundheit)
  • als Praxisanleiter:in in der Ausbildung der Gesundheitsberufe
  • in der Personal- und Organisationsentwicklung von Gesundheitsunternehmen
  • in Vereinen, Organisationen, bei Krankenkassen und anderen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • im Management von interprofessionellen Teams in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen

An das Bachelorstudium kann an der MSH der Masterstudiengang Medizinpädagogik mit universitärem Abschluss Master of Education angeschlossen werden. Dieses bildet die Zulassungsvoraussetzung zum Referendariat.

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