Studienbescheinigung
Ihre Studienbescheinigung können Sie sich in unserem virtuellen Campus Trainex runterladen. Klicken Sie hierzu nach der Anmeldung in der oberen Menüleiste auf „Privat“. Gehen Sie danach im Menü auf der linken Seite auf „Daten“ und im Anschluss auf „Studiengang-Bescheinigung“. Bitte beachten Sie, dass die Studienbescheinigung aus TraiNex ist für die Beantragung von Bafög nicht ausreichend. Die für den Antrag benötigte Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage vom Studierendenservice (studierendenservice@medicalschool-hamburg.de).
Studierendenausweis & Digitales Foto
Alle Studierenden der MSH erhalten zum Studienbeginn einen personalisierten Studierendenausweis mit Foto, Namen und Matrikelnummer. Die Chipkarte gewährt Ihnen Einlass in unsere Hochschulgebäude Großer Grasbrook 15-17, Am Sandtorkai 37 und 74-76, Schellerdamm 22-24 und Am Kaiserkai 1. Der Zugang auf die Etagen erfolgt ebenfalls über Ihren Studierendenausweis. Darüber hinaus dient der Ausweis als Kopierkarte. Der Studierendenausweis muss in jedem Semester neu aktiviert werden. Hierfür können Sie sich gerne an den Studierendenservice wenden.
Bitte senden Sie so früh wie möglich ein digitales Foto als JPG-Datei für Ihren Studierendenausweis an foto@medicalschool-hamburg.de, damit Sie pünktlich zum Studienbeginn alle Vorteile Ihres Studierendenausweises nutzen können.
Semesterticket
Alle Studierenden, die an der MSH für ein Vollzeitstudium eingeschrieben sind, erwerben ein Semesterticket für den bundesweiten Nahverkehr. Das Ticket ist jeweils für die Dauer eines Semesters gültig. Wir bitten um Überweisung der Ticketgebühr in Höhe von zur Zeit 208,80 Euro so früh wie möglich auf das Konto IBAN DE76 2007 0024 0374 1188 00, BIC DEUTDEDBHAM bei der Deutschen Bank, der Empfänger ist MSH Medical School Hamburg. Als Verwendungszweck geben Sie bitte »Semesterticket WiSe2025, Vorname, Name, Kurs« an. Weitere Infos zu diesem Thema erhalten Sie zum Beginn des Semesters.
Abweichend davon können Studierende der Humanmedizin im zweiten klinischen Studienabschnitt wahlweise stattdessen ein Ticket für den Schweriner Nahverkehr zum Preis von 52,36 Euro pro Semester erwerben.
Die Tickets werden voraussichtlich ab September 2025 digital zur Verfügung gestellt. Über den genauen Freischaltungsablauf informieren wir Sie zu gegebener Zeit via TraiNex. Vom Kauf eines Semestertickets befreit sind Studierende, die aufgrund einer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können sowie Studierende im Urlaubs-/Auslandssemester mit fristgerecht eingereichtem Antrag. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich zu diesem Thema gerne an den Studierendenservice.
Fehlende Unterlagen
Bitte beantragen Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis, das ärztliche Gesundheitszeugnis sowie die Nachweise über den Erste-Hilfe-Kurs und über eine ausreichende Krankenversicherung rechtzeitig, damit Sie diese Unterlagen zum Studienbeginn einreichen können. Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen für den Staatsexamensstudiengang Humanmedizin.
Krankenversicherung
Es besteht für alle Studierenden eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, die zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden muss. Dazu setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sollten Sie privat versichert sein, ist es wichtig, dass Sie sich innerhalb der ersten drei Monate nach Studienstart bei einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und eine Bescheinigung über die Befreiung an der Hochschule einreichen. Nicht ausreichend ist eine Kopie der Krankenversicherungskarte, eine Mitgliedsbescheinigung oder eine Bescheinigung der privaten Krankenkasse. Weitere Informationen zur studentischen Krankenversicherung können Sie einem entsprechenden Merkblatt im TraiNex entnehmen. Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, eine Krankenversicherung vorzuhalten. Die MSH haftet nicht für eventuelle Schäden durch eine nicht vorliegende gesetzliche Krankenversicherung.
Bildungsurlaub
Gern möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Studiengänge in vielen Bundesländern bildungsurlaubsfähig sind. Der Anspruch und die Verfahrensweise sind in den jeweiligen Gesetzen der Bundesländer geregelt und weichen teilweise stark voneinander ab. Die MSH hat bisher in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein erfolgreich Bildungsurlaub beantragt. Gerne beantragen wir ab dem 2. Semester Bildungsurlaub für Sie. Die Bearbeitungszeit kann nach unseren bisherigen Erfahrungen bis zu drei Monate dauern.
Für uns als Hochschule entstehen während der Antragsphase Kosten, die wir zurzeit für Sie übernehmen. Um diese gering zu halten, möchten wir Sie allerdings bitten, Ihre Bildungsurlaubstage möglichst ressourcensparend zu planen. Bitte schöpfen Sie entsprechend die bildungsurlaubsfähigen Tage (Do, Fr, Mo) je Blockwochenende aus. In jedem Fall gilt: Bitte informieren Sie Ihren Arbeitgeber nach Möglichkeit, bevor Sie sich auf einen bestimmten Freistellungstermin festlegen, da Ihr Arbeitgeber die Freistellung aus betrieblichen Gründen, z. B. bei Kleinbetrieben oder Unabkömmlichkeit vom Arbeitsplatz, ablehnen kann. Informationen zur Beantragung und zu Terminen finden Sie im TraiNex. Bitte beachten Sie die Fristen zur Beantragung.
Open-Door-Policy
Trotz der Lektüre von Studien- und Prüfungsordnung sowie Informationsmaterial können noch offene Fragen bleiben. Dafür stehen Ihnen die Mitarbeitenden der MSH gern zur Verfügung. Erste Anlaufstelle ist immer der Studierendenservice an den jeweiligen Campusstandorten.
Soziale Kontakte knüpfen
Wer neu in eine Stadt kommt, sollte Kontakte knüpfen. Die Welcome Week von Studierenden für Studierende stellt dafür eine gute Basis dar. Ansonsten bietet Hamburg natürlich viele Möglichkeiten, mit neuen Menschen in Kontakt zu kommen.