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Zweck Marketing, Statistiken, Analyse, Optimierung
Erlaubt
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Erlaubt
Gruppe Externe Medien
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Zweck Bereitstellung Formulare
Erlaubt
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Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

MSH Medical School Hamburg erhält Promotionsrecht für das Department Psychologie

Die MSH Medical School Hamburg – University of Applied Sciences and Medical University hat von der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg das Promotionsrecht im Fach Psychologie verliehen bekommen. Im Vorfeld hatte der Wissenschaftsrat, das wichtigste wissenschaftspolitische Beratungsgremium in Deutschland, im Rahmen der Institutionellen Reakkreditierung der MSH bereits eine Empfehlung zur Vergabe des eigenständigen Promotionsrechts an das Department Psychologie ausgesprochen.

»Die Verleihung des Promotionsrechts im Fach Psychologie an die MSH ist für uns ein bedeutender Meilenstein. Dass wir nun eigenständig Promotionen betreuen können, wird die Forschungsaktivitäten, das Renommee sowie die Nachwuchsförderung im Department Psychologie nachhaltig stärken«, sagt Departmentleiter Prof. Dr. Mathias Kauff.

Bezogen auf das Promotionsrecht betont der Wissenschaftsrat in seinem Bericht, das Department Psychologie verfüge über ein fachlich breit aufgestelltes und differenziertes professorales Team, das die Psychologie in ihrer gesamten wissenschaftlichen Vielfalt abdeckt. Die Beteiligung an zahlreichen kooperativen Promotionsverfahren in den letzten Jahren bildet ein solides Fundament für das eigenständige Promotionsrecht, auch das geplante strukturierte Promotionsprogramm als systematisches wissenschaftliches Begleitangebot überzeugt.

Auch über das Promotionsrecht hinaus kam der Wissenschaftsrat bei der Institutionellen Reakkreditierung der MSH zu einem positiven Ergebnis. Die beiden universitären Fakultäten Humanwissenschaften und Medizin wurden für fünf Jahre reakkreditiert, die beiden fachhochschulischen Fakultäten Gesundheitswissenschaften und Art, Health and Social Science wurden für zehn Jahre reakkreditiert mit dem Vermerk, eine erneute Begutachtung sei nicht mehr notwendig.

Mit seiner Entscheidung bestätigt der Wissenschaftsrat, dass Lehre und Forschung an der MSH den hohen Qualitätsanforderungen an private Hochschulen in Deutschland entsprechen. »Die positive Beurteilung der MSH durch den Wissenschaftsrat freut uns sehr. Sie ist eine Anerkennung unserer Leistungen, aber gleichzeitig auch Ansporn für uns, in Zukunft mit derselben Energie und Kraft qualitativ herausragende Lehre und Forschung zu betreiben«, so Ilona Renken-Olthoff, geschäftsführende Gesellschafterin der MSH.

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