Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm
Professur für Rechtspsychologie
Schwerpunkte:
- Aussagepsychologische Begutachtung
- Suggestion / Suggestibilität
- Geständnisverhalten von Tatverdächtigen
Ziel und Aufgaben
Unser Ziel ist die interdisziplinäre Untersuchung aktueller forensischer Fragestellungen. Dabei kombinieren wir forensische Grundlagen- mit Anwendungsforschung, um in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organen der Judikative und Exekutive die Integration psychologischer und medizinischer Theorien und Methoden in verschiedenen Rechtsbereichen zu verbessern. Wir fungieren als Brücke zwischen den forensischen (Psycho-)Wissenschaften und dem Rechtssystem, indem wir uns in verschiedenen Rechtsbereichen als Forschende und Sachverständige direkt und indirekt an ihm beteiligen.
Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie wird seit den 1980er Jahren als Oberbegriff für die Forensische Psychologie (die Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren) und die Kriminalpsychologie (die Psychologie der Entstehung und Aufdeckung von Kriminalität, der Kriminalprävention und der Be-handlung von Delinquenten) verwendet.
Im Fokus des IFPM steht sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientierte Forschung zu verschiedenen rechtspsychologischen Themenbereichen (z.B. Aussagepsychologie, Kriminalpsychologie, Familienrecht). Es wird mit nationalen – MSH-internen und -externen – sowie internationalen Forschungsinstituten in den Bereichen Rechtspsychologie, Kriminologie oder forensische Psychiatrie kooperiert. Die anwendungsorientierten Forschungsfragen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Hafencity Institut für rechtspsychologische, rechtsmedizinische und klinische Gutachten (HIGFW) entwickelt.
Rechtsmedizin
Die ursprüngliche Definition der Aufgabenkomplexe des Faches aus dem Gründungsjahr der Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin lautet: „Gerichtliche Medizin lehrt die Erforschung und Verwertung von medizinischen und naturwissenschaftlichen Tatsachen für die Zwecke der Rechtspflege und erläutert in diesem Rahmen alle in die Berufstätigkeit des Arztes fallenden Vorgänge, welche zu Rechtsfragen Anlass geben können.“
Die Facharztdisziplin trägt heute die Bezeichnung „Rechtsmedizin“. Die Versorgungsaufgaben der Rechtsmedizin beschränken sich nicht auf den in der Öffentlichkeit gerade in neuerer Zeit bekanntesten Aspekt, nämlich die Bearbeitung ungeklärter und nicht natürlicher Todesfälle. Das Aufgabenspektrum umfasst vielmehr sehr breit gefächerte Tätigkeiten für Justiz, Kliniken und das öffentliche Gesundheitswesen. Rechtsmedizin wird vorwiegend in Universitätsinstituten praktiziert.
Rechtsmedizin ist ein typisches Querschnittsfach, in dem vor allem folgende Aufgabengebiete wahrgenommen werden: Durchführung von Obduktionen sowie die dazugehörigen medizinischen Untersuchungen vor Ort (am Geschehensort bzw. Tatort), Befundung und Begutachtung rechtserheblicher Körperverletzungen bei Lebenden (betreffend z.B. Kindesmisshandlung, Vergewaltigung), öffentliches Gesundheitswesen, toxikologische Untersuchungen, Hämogenetik/Spurenkunde, Blutalkoholuntersuchungen. Die Begutachtung umfasst neben der Geschehensrekonstruktion auch die Beurteilung des Einflusses von Alkohol, Drogen und Medikamenten.
Relativ häufig werden Gutachten nach Aktenlage erstellt. Enge Kooperationspartner und Auftraggeber sind beispielsweise Polizei und Justiz.
Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm
Professur für Rechtspsychologie
Schwerpunkte:
Prof. Dr. Dahlnym Yoon
Professur für Rechtspsychologie
Schwerpunkte:
Prof. Dr. Judith A. Iffand
Juniorprofessur für Rechtspsychologie
Schwerpunkte:
Prof. Dr. Klaus Püschel
Professur für Rechtsmedizin
Schwerpunkte:
Dr. Ronja Müller
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Schwerpunkte:
Sven Ritter, M.Sc.
Dozent für Familienrechtspsychologische Fragestellungen
Schwerpunkte:
Theres Volz, M.Sc.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Schwerpunkte:
Fabian Schacht, M.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Werkstudent)
Projektunterstützung bei Frau Prof. Dr. Yoon
Lara Beher B.Sc.
Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Werkstudentin)
Clemens Riehl, B.Sc.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Werkstudent)
Projektunterstützung bei Frau Prof. Dr. Yoon
Florian Mücke, B.A.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Schwerpunkte:
Prof. Dr. Judith A. Iffland, Theres Volz, Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm
Für die Unterscheidung von erlebnisbasierten und frei erfundenen Zeug*innenaussagen hat sich sowohl in der Lügenforschung als auch der aussagepsychologischen Forschung der inhaltsanalytische Ansatz etabliert. In der aktuellen aussagepsychologischen Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Aussagen wird demgemäß die „Criteria-Based Content Analysis“ (CBCA) als Methode genutzt. Vor dem Hintergrund heterogener Befunde hinsichtlich Validität und Reliabilität der CBCA liegt in dem Einsatz von Virtueller Realität (VR) großes Potenzial zur Überwindung der Einschränkungen traditioneller Studiendesigns hinsichtlich interner sowie externer Validität, speziell in Hinblick auf die mangelnde Übertragbarkeit bisheriger experimenteller Studien auf den Kontext realer Opfererfahrungen. Das Ziel des Projektvorhabens ist eine Überprüfung der Validität und Reliabilität der CBCA sowie der Konstanzanalyse zur Unterscheidung von erlebnisbasierten und erfundenen Schilderungen mithilfe hoch immersiver VR (vgl. OSF Registries | Empirical evidence of statement validity methods: Analyzing mnemonic consistency and "Criteria Based Content Analysis" with virtual reality).
Prof. Dr. Judith A. Iffland, Prof. Dr. Roland Weierstall-Pust, Dr. Andreas Walther (Universität Zürich)
Das Konstrukt „Masculine Sexual Entitlement“ (MSE) beinhaltet die Überzeugung einer anhaltenden Dominanz des männlichen Sexualtriebes. Durch eine sexuelle Anspruchshaltung sehen sich Männer aufgrund ihres biologischen Geschlechts berechtigt, ihr sexuelles Verlangen ohne die Erwartung von Gegenseitigkeit gegenüber Frauen auszuleben. MSE wird aufgrund dessen im Zusammenhang mit der Ausübung sexueller Gewalt diskutiert. Raines et al. (2023) entwickelten das Erhebungsinstrument „Masculine Sexual Entitlement Norm Scale“ (MSEN25), welches das Konstrukt der MSE messbar machen soll. Raines et al. (2023) definieren MSE als „(…) persönliche und kollektive Einstellungen, Normen und Verhaltensweisen, die eine übertriebene Überzeugung eines Rechts bzw. eines Anspruchs männlicher Individuen auf Sex beinhalten, sowie das Aufrechterhalten/Verstärken von Mustern, die zu diesen Dynamiken beitragen.” Gemeinsam mit Dr. Andreas Walther von der Universität Zürich wurde die MSEN25 ins deutsche übersetzt. In verschiedenen Einzelstudien (quantitativ und qualitativ) wird die Übersetzung inhaltlich und teststatistisch untersucht (vgl. OSF Registries | German Validation of the Masculine Sexual Entitlement Norms Scale (MSEN25))
Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm | Prof. Dr. Tilo Strobach | Dr. Ronja Müller
Die erfolgreiche Identifikation von Gesichtern ist nicht nur in alltäglichen sozialen Interaktionen wichtig und notwendig. In der polizeilichen Gegenüberstellung kann die Identifikation von Gesichtern der entscheidende Faktor für die Aufklärung eines Verbrechens darstellen. Gegenüberstellungen, wie man sie aus Filmen kennt, werden jedoch mittlerweile nur noch selten durchgeführt. Etabliert hat sich hingegen die Methode der sogenannten Wahllichtbildvorlage (photo-lineup): anstelle von realen Personen, werden dem Zeugen hier Bilder verschiedener Personen (darunter das Bild des Beschuldigten) vorgelegt, wobei sich alle Personen in ihrem äußeren Erscheinungsbild ähneln müssen. Der Zeuge hat sodann die Aufgabe, den Täter unter den Bildern zu identifizieren. Da der Prozess der Gesichtsidentifikation noch immer nicht in Gänze verstanden ist, ist ebenfalls unklar, wie sich Faktoren, wie bspw. die Auswahl und Reihenfolge der Vergleichsbilder, auf die Identifikationsleistung der Zeug:innen auswirken. Das Projekt „Gesichtserkennungsprozesse im Kontext von Line-ups“ widmet sich dieser Frage. Es untersucht die Bewertung und Wahrnehmung von Gesichtern im Kontext der Wahlbildvorlage durch verschiedene laborbasierte Studien.
Dr. Verena Oberlader (Universität Bonn) | Dr. Alexander F. Schmidt (Universität Mainz)
Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm
In einer Aussage-gegen-Aussage Konstellation ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, zu beurteilen, ob die Aussagen vermeintlicher Opferzeug*innen erlebnisbasiert sind. Fehlt der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht die notwendige Sachkunde, um eine derartige Beurteilung vorzunehmen, werden aussagepsychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. In diesen wird zur Unterscheidung von wahren und erfundenen Aussagen die merkmalsorientierte Inhaltsanalyse (Criteria Based Content Analysis, CBCA) herangezogen. Zur Zuverlässigkeit der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse liegen zahlreiche Untersuchungen vor und ihre Effektivität gilt prinzipiell als belegt. Gleichwohl handelt es sich bei der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse um eine unstandardisierte Methode, die auf subjektiven Einschätzungen von Einzelfällen beruht. Vor diesem Hintergrund besteht die Vermutung, dass das Vorhandensein fallspezifischer Vorinformationen einen Einfluss auf die Anwendung der merkmalsorientierten Inhaltsanalyse haben könnte. Auf dieser Fragestellung liegt der Fokus des Forschungsprojektes.
Prof. Dr. Dahlnym Yoon | Jonas Krüppel M.Sc. (FernUniversität in Hagen)
Prof. Dr. Andreas Mokros (FernUniversität in Hagen)
Im Bereich der Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen zeichnet sich in jüngster Vergangenheit eine Entwicklung von kategorialen hin zu dimensionalen Ansätzen ab. Ein dimensionaler Ansatz ermöglicht eine Erfassung von Persönlichkeitsmerkmalen als kontinuierliche Variablen sowie eine empirisch begründete Beschreibung der Persönlichkeitsstruktur. Mittlerweile existieren im Bereich der Forschung zu psychopathischen Persönlichkeitseigenschaften verschiedene Konzeptualisierungen, von denen einige Psychopathie als extrem-deviante Ausprägungen funktionaler Eigenschaften, wie z.B. Gemeinheit/ Antagonismus, Enthemmtheit und Kühnheit/Furchtlose Dominanz definiert. Die Frage nach der latenten Struktur des Psychopathie-Konstrukts ist nicht abschließend geklärt, zudem kommen auch methodische Unterschiede in der Erfassung von Psychopathie ebenfalls als Herausforderungen in der Beantwortung dieser Fragen hinzu.
Im Rahmen des Projekts soll daher der Frage nach der latenten Struktur sowie der Relevanz von bestimmten Eigenschaften im nomologischen Netz von Psychopathie in der Allgemeinbevölkerung sowie Straftäterpopulation nachgegangen werden. Zudem wird das Ziel verfolgt, eine möglichst reliable und zeitökonomische Messung von Psychopathie zu ermöglichen.
Prof. Dr. Dahlnym Yoon | Stefanie Rücknagel M.Sc. (Kriminologischer Dienst Berlin)
Effektivität sowie Prüfmethoden der Straftäterbehandlung sind nach wie vor umstritten. Metaanalytische Befunde weisen eher auf kleine Effektstärke hin, wobei die individuellen Studien sehr heterogen sind. Gruppenstatistische Vergleiche von Behandelten und Unbehandelten, Rückfälligen und Nicht-Rückfälligen, oder vor und nach der Behandlung liefern lediglich pauschale Aussagen, ohne dass genauere therapeutische Effekte geprüft werden können. Im Rahmen verschiedener Projekte versuchen die Forschenden des ILFP mit ihren Kooperationspartner:innen gemeinsam diesen Fragen nachzugehen. Dabei werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Prof. Dr. Judith A. Iffland | Dr. Alexander F. Schmidt (Universität Mainz) | Dr. Diana Gossmann
Natalie Oesterlein
In Umgangs- und Sorgerechtsverfahren vor dem Familiengericht werden in jüngster Zeit häufiger Risikoeinschätzungen zur Wahrscheinlichkeit sexueller Grenzverletzungen in Auftrag gegeben. Männliche Betreuungspersonen wie Väter oder Stiefväter sollen hinsichtlich einer etwaigen pädophilen Störung begutachtet sowie die Frage einer etwaigen Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch beantwortet werden. In vielen Fällen ist der Betreffende mit dem Konsum von Missbrauchsabbildungen (sog. „Kinderpornographie“) aber nicht mit einem Hands-on Sexualdelikt strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dies macht eine kriminalprognostische Risikoeinschätzung sehr schwierig. Im Rahmen des Projekts soll der Fragestellung nachgegangen werden, wie eine evidenzbasierte Risikoeinschätzung in derartigen Konstellationen erfolgen, die Gefährdung von Kindern durch männliche Betreuungspersonen mit paraphiler Veranlagung präventiv erkannt sowie ein voreiliges Kontaktverbot aufgrund stigmatisierender Einstellungen verhindert werden kann.
2024
2023
2022
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