Datum: 18.03.2024
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Staatliche Anerkennung und Akkreditierung der MSH

Die staatliche Anerkennung einer privaten Hochschule wie der MSH Medical School Hamburg ist nicht nur für den Träger von großer Bedeutung, sondern vor allem auch für die eingeschriebenen Studierenden und auch alle anderen Hochschulzugehörigen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über alle Anerkennungs- und Akkreditierungsverfahren, der sich die MSH unterzogen hat und warum diese so wichtig sind.

Staatliche Anerkennung der Hochschule

Neben den staatlich getragenen Hochschulen etablieren sich immer mehr private Hochschulen in Deutschland und bringen Diversität, Innovation und neue Perspektiven in den Bildungsmarkt. Damit alle Angebote und Leistungen der verschiedenen Hochschulen vergleichbar sind und bleiben, die Mobilität der Studierenden gesichert ist und die hohen wissenschaftlichen Ansprüche an Studium und Lehre in unserem Staat aufrechterhalten werden können, ist eine staatliche Anerkennung privater Hochschulen notwendig und im Hochschulrahmengesetz (HRG) sowie den Hochschulgesetzen der Länder vorgeschrieben.

Für die Anerkennung der einzelnen Hochschulen sind die Bundesländer zuständig, in denen diese ihren Sitz haben. Für die staatliche Anerkennung der MSH Medical School Hamburg ist entsprechend die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) der Freien und Hansestadt Hamburg zuständig. 

Die BWFG hat der MSH mit Bescheid vom 10. November 2009 gemäß §§ 114 und 115 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) die staatliche Anerkennung als Fachhochschule mit der Fakultät Gesundheitswissenschaften gewährt und bescheinigt. Mit Bescheid vom 03. Juli 2013 folgte die staatliche Anerkennung der Fakultät Humanwissenschaften als wissenschaftliche Hochschule. Seitdem trägt die MSH den Zusatz »University of Applied Sciences and Medical University«.

Die MSH war zunächst befristet staatlich anerkannt bis zum 31.12.2017. Es entspricht der ganz normalen und allgemeingültigen, gesetzlichen Anerkennungspraxis der BWFG, dass private Hochschulen zunächst nur befristet anerkannt werden können. Dann durchlaufen alle privaten Hochschulen das im HmbHG vorgesehenen Verfahren der Institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die MSH hat dieses Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wurde durch den Wissenschaftsrat für 5 Jahre akkreditiert.

Am 05.12.2017 teilte uns die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg mit, dass der Senat die unbefristete staatliche Anerkennung der MSH beschlossen hat.

Hinweis: In der Stellungnahme des Wissenschaftsrat zur Akkreditierung der MSH ist noch von einer dreijährigen Akkreditierung die Rede. Durch die Erfüllung der Auflagen wurde unser Akkreditierungszeitraum auf fünf Jahre verlängert. Allerdings werden die einmal verabschiedeten Stellungnahmen vom Wissenschaftsrat nicht mehr angepasst. Die fünfjährige Akkreditierung ist u.a. hier auf der Liste der abgeschlossenen Akkreditierungsverfahren des Wissenschaftsrats dokumentiert.

Staatliche Anerkennung der Studiengänge

Mit der staatlichen Anerkennung der Hochschule durch das zuständige Bundesland geht auch die staatliche Anerkennung der Studiengänge einher, die im jeweiligen Anerkennungsbescheid einzeln aufgeführt werden. Erst mit der staatlichen Anerkennung eines Studiengangs erhält die Hochschule das Recht, bei erfolgreichem Abschluss des Studiums einen akademischen Grad zu verleihen (z.B. »Bachelor of Science« oder »Master of Education«), der mit den Abschlüssen an staatlichen Hochschulen gleichwertig ist.

Alle Studiengänge der MSH wurden von der BWFG der Freien und Hansestadt Hamburg staatlich anerkannt.

Akkreditierung und Reakkreditierung der Studiengänge

Alle Studiengänge an der MSH sind durch die Akkreditierungsagentur AHPGS erfolgreich akkreditiert, beziehungsweise befinden sich derzeit im Akkreditierungsverfahren. Das zertifiziert die ausgezeichnete Qualität unseres Studienangebots. Darüber hinaus sind unsere Abschlüsse nicht nur staatlich, sondern auch international anerkannt.

Die Akkreditierung als strukturiertes Verfahren, dass Verbindlichkeit der Hochschule gegenüber der Qualität eines Studiengangs schafft, gehört neben der staatlichen Anerkennung zu den wichtigsten Schritten bei der Neueinführung eines Studiengangs: Mit ihr werden die Qualität und die Rahmenbedingungen des Studiengangs sowie seine internationale Vergleichbarkeit sichergestellt. In Deutschland werden Akkreditierungen von anerkannten Agenturen durchgeführt. Dazu wurde der Akkreditierungsrat eingerichtet, der Agenturen zur Begutachtung bzw. zur Akkreditierung bevollmächtigen darf. Die MSH hat die AHPGS gewählt, eine Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales mit Sitz in Freiburg.

Die AHPGS führt an der MSH sogenannte Programmakkreditierungen durch. Dieses Verfahren prüft,

  • dass die angebotenen Studieninhalte arbeitsmarktrelevant, studierbar und auf angemessenem Niveau sind,
  • ob die Hochschule die notwendigen personellen, räumlichen und sächlichen Ressourcen bieten kann, um eine angemessene Qualität für Lehre und Forschung zu gewährleisten,
  • ob die Studiengänge transparent und für Interessenten verschiedener Fachrichtungen und Qualifikationen durchlässig sind.

Die Akkreditierung eines Studiengangs erfolgt immer zeitlich befristet auf fünf Jahre. Anschließend wird der Studiengang in einem weiteren Verfahren erneut begutachtet und für bis zu sieben Jahren reakkreditiert.

Im Reakkreditierungsverfahren werden die Erfahrungen aus den zurückliegenden Studienjahren mit den Zielen, Planungen und Erwartungen aus der Akkreditierung abgeglichen. Es wird also geprüft,

  • ob die definierten Qualifikationsziele und das Qualitätsniveau des Studiengangs erreicht wurden,
  • ob sich seine Studierbarkeit hinsichtlich Organisation und Durchführung erwiesen hat,
  • ob er hinsichtlich des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung weiterentwickelt wurde und
  • ob alle aktuellen rechtlichen Regelungen (z.B. des Akkreditierungsrats) sowie seit der vorherigen Akkreditierung eventuell geänderte gesetzlichen Grundlagen eingehalten und berücksichtigt wurden.

Dabei werden unter anderem Evaluationsergebnisse und -berichte, statistische Daten wie Studierenden- und Absolventenzahlen sowie Workloaderhebungen berücksichtigt.

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Humanwissenschaften:

 

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Gesundheitswissenschaften:

 

Im Folgenden finden Sie die Akkreditierungsurkunden der Fakultät Art, Health and Social Science:

Staatliche Berufsanerkennung bestimmter Studiengänge

In einigen Berufszweigen ist für eine erfolgreiche Arbeit nach Abschluss des Studiums auch eine staatliche Berufsanerkennung von besonderer Bedeutung. Mit der staatlichen Berufsanerkennung wird der Absolvent in seinem Berufsstand anerkannt, womit spezielle Rechte und Pflichten einhergehen können.

Der Studiengang Soziale Arbeit (B.A.) an der MSH ist im Sinne des Anerkennungsgesetzes Soziale Arbeit berufsrechtlich geeignet und führt bei erfolgreichem Abschluss zur staatlichen Anerkennung als Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in und berechtigt zur Führung der genannten Berufsbezeichnung.

Der Bachelorstudiengang Psychologie ist staatlich anerkannt durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mit Bescheid vom 03.07.2013, berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 30.09.2020 sowie fachlich durch die AHPGS akkreditiert. 

Der Masterstudiengang Psychotherapie ist ebenso staatlich anerkannt durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mit Bescheid vom 14.04.2020, berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 16.03.2021 sowie fachlich durch die AHPGS  akkreditiert. Damit sind Absolvent*innen des Masterstudiengangs Psychotherapie berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut*in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeuten*in erworben werden.

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