Unser Ziel ist die interdisziplinäre Untersuchung aktueller forensischer Fragestellungen. Dabei kombinieren wir forensische Grundlagen- mit Anwendungsforschung, um in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organen der Judikative und Exekutive die Integration psychologischer und medizinischer Theorien und Methoden in verschiedenen Rechtsbereichen zu verbessern. Wir fungieren als Brücke zwischen den forensischen (Psycho-)Wissenschaften und dem Rechtssystem, indem wir uns in verschiedenen Rechtsbereichen als Forschende und Sachverständige direkt und indirekt an ihm beteiligen.
IRRP Institut für Rechtspsychologie, Rechtmedizin und Pathologie
Ziel und Aufgaben
Rechtspsychologie
Die Rechtspsychologie wird seit den 1980er Jahren als Oberbegriff für die Forensische Psychologie (die Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren) und die Kriminalpsychologie (die Psychologie der Entstehung und Aufdeckung von Kriminalität, der Kriminalprävention und der Be-handlung von Delinquenten) verwendet.
Im Fokus des IRRP steht sowohl grundlagen- als auch anwendungsorientierte Forschung zu verschiedenen rechtspsychologischen Themenbereichen (z.B. Aussagepsychologie, Kriminalpsychologie, Familienrecht). Es wird mit nationalen – MSH-internen und -externen – sowie internationalen Forschungsinstituten in den Bereichen Rechtspsychologie, Kriminologie oder forensische Psychiatrie kooperiert. Die anwendungsorientierten Forschungsfragen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Hafencity Institut für rechtspsychologische, rechtsmedizinische und klinische Gutachten sowie Fort- und Weiterbildungen (HIGFW) entwickelt.