Prof. Dr. Hartwig Marung publiziert mit Kollegen der RKiSH zu erweiterten Versorgungsmaßnahmen durch Notfallsanitäter:innen
Die Anwendung von erweiterten heilkundlichen Versorgungsmaßnahmen durch Rettungsdienstfachpersonal ist Gegenstand einer anhaltenden rechtlich und berufspolitisch geprägten Debatte. Seit der Einführung des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) hat eine wachsende Zahl von Rettungsdiensten sog. »erweiterte Versorgungsmaßnahmen« etabliert. Publikationen zu systematischen Untersuchungen der Prozess- und Ergebnisqualität dieser Maßnahmen liegen bisher in Deutschland jedoch nur in geringer Zahl vor.
In einer aktuellen Publikation wertet Prof. Dr. Hartwig Marung zusammen mit Kollegen erweiterte Maßnahmen der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) aus. Dadurch soll u. a. Vergleichbarkeit hergestellt sowie weitere Rettungsdienste angeregt werden, ähnliche Prozesse zu etablieren und die bedarfsgerechte Umsetzung der Vorgaben des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) zu fördern. Dabei fanden sie heraus, dass nur in weniger als 2 Prozent aller Notfalleinsätze erweiterte medizinische Versorgungsmaßnahmen dokumentiert wurden.
Die Arbeit »Qualitätssicherung bei der Anwendung von Standardarbeitsanweisungen (SAA) und erweiterten Versorgungsmaßnahmen in der Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) gGmbH« erschien im Journal Notfall + Rettungsmedizin und ist frei verfügbar.