Sie treten Ihr Auslandssemester i.d.R. im dritten, vierten oder sechsten Semester an. Innerhalb von Kooperationen erfolgt die Auswahl der Bewerber nach
- Anzahl der Studienplätze an der Partnerhochschule
- Studienstand und Studienleistungen
- Niveau Unterrichts- und Landessprache
- Motivation des Studierenden
Bewerbungsfristen für einen Auslandsaufenthalt
Die Bewerbungsfristen hängen stark von der Gasthochschule ab, die Sie besuchen möchten. Als Orientierung dienen folgende Vorlaufzeiten
- Aufenthalte innerhalb Europas: 4 bis 6 Monate vor Semesterbeginn im Ausland
- Aufenthalte außerhalb Europas: 6 bis 9 Monate vor Semesterbeginn im Ausland.
Sie sollten etwa ein Jahr vor Ihrem geplanten Auslandssemester mit der Vorbereitung und Recherche beginnen und mit dem International Office in Kontakt treten.
Zur sprachlichen Vorbereitung von Aufenthalten im englischsprachigen Ausland empfehlen wir die Teilnahme am MSH-Workshop-Programm (Bereich IV).
Ihre Kurswahl an der Gastinstitution
Klären Sie bitte unbedingt vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem Verantwortlichen für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen bzw. Ihrem Departementleiter an der MSH ab, ob und wie Sie Leistungen, die Sie im Ausland erbringen möchten, anerkennen lassen können.
Zentral bei der Anerkennung von Studien- und Studienleistungen ist das sogenannte Learning Agreement, das bei der Planung von Studienaufenthalten im Ausland die Anerkennung von Studienleistungen durch Vereinbarungen mit der Heimat- und Gasthochschule im Vorfeld regelt. Das Learning Agreement muss abgeschlossen werden, bevor Sie mit der Planungsumsetzung eines Auslandsstudiums beginnen. Es muss berücksichtigt werden, dass es Abweichungen in den Inhalten geben kann und damit eine Anerkennung auch trotz Learning Agreements nicht gewährleistet ist. Verbindlich sind die Ausführungsbestimmungen der MSH zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen (siehe Trainex).
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass die MSH keine Garantie für das Zustandekommen von Kursangeboten im Ausland übernehmen kann. Mit der Organisation des Auslandsaufenthaltes sollte daher unter keinen Umständen vor Annahme und Kursbestätigung durch die Gasthochschule begonnen werden. Ein Auslandssemester kann aufgrund abweichender Studieninhalte oder auch kurzfristiger Änderungen in den Modulen an der ausländischen Hochschule dazu führen, dass eine Anerkennung an der MSH nicht oder nicht vollumfänglich erfolgen kann und sich dann möglicherweise das Studium an der MSH verlängert. Das betrifft insbesondere Studiengänge der Psychologie, da mit dem Studienabschluss im Bachelor- und Masterstudiengang auch die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer möglichen weiterführenden Ausbildung geschaffen werden.
Nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren, zur Organisation und den Finanzierungsmöglichkeiten des Auslandssemesters erhalten Sie in unserer Info-Broschüre und bei den Ansprechpartnern des Career Centers/International Office. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zu ECTS sowie aktuelle Ausschreibungen von Förderprogrammen im TraiNex.