Förderrichtlinien
Die Stiftungsinitiative Talentförderung (TTF) gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse und Teilstipendien. Um in den Genuss einer solchen Förderung zu gelangen, sollen Sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Sie absolvieren ein Vollzeitstudium einer kostenpflichtigen privaten Hochschule, Fachhochschule oder Universität in Deutschland.
- Studiengebühren und Lebenshaltungskosten können Sie nicht über den BAföG-Höchstsatz oder eine ähnliche Förderung bestreiten.
- Sie können eine soziale und/oder wirtschaftliche Benachteiligung nachweisen.*
- Sie zeichnen sich durch überdurchschnittliche Studienleistungen und Motivation aus.
Unter diesen Voraussetzungen hilft Ihnen die Stiftungsinitiative Talentförderung (TTF), etwa
- als Studierenden, der aufgrund einer sozialen oder wirtschaftlichen Notlage zur studienbegleitenden Erwerbsarbeit gezwungen ist. Ein Zuschuss zu den Studiengebühren hilft Ihnen dabei, Ihr Studium effektiv und zügig abzuschließen.
- als Nachwuchswissenschaftler, für dessen zukunftsträchtige/innovatives Forschungsprojekt keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Unser Zuschuss hilft Ihnen bei der Realisierung Ihres Projektes.