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Erlaubt
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Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
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Technischer Name PHPSESSID
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Erlaubt
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Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
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Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google-Tag-Manager
Technischer Name _dc_gtm_UA-12224405-1,_ga,_ga_SF4JZ18XC1,_gcl_au,_gid
Anbieter Google LLC
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Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Externe Medien
Name Youtube
Technischer Name YSC,
Anbieter Google LLC
Ablauf in Tagen 14
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Youtube-Player Funktion
Erlaubt

Kosten & Überweisungen


Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Sie ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den privaten Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.

Privatversichert:innen, beihilfeberechtigten Beamt:innen oder Selbstzahler:innen wird eine Behandlungsrechnung erstellt, die im Anschluss bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung eingereicht werden kann.

Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der/die Patient:in als Rechnungsempfänger:in für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Es sollte im Vorfeld bei der privaten Krankenkasse abgeklärt werden, in welchen Umfang diese Leistungen übernimmt und ob sie entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Untersuchung zur Verfügung stellen können. So kann dies bei der Diagnostik und Behandlungsplanung direkt berücksichtigt werden.

Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Patienten privat getragen werden.

Auch können Patient:innen durch ihre behandelnden Haus- oder Fachärzt:innen in die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin überwiesen werden.

Gern beraten wir Sie dazu persönlich.

Kosten Physiotherapie


Die Praxis für Physiotherapie ist gemäß § 124 Abs. 1 SGB V ab 01.03.2022 für die Behandlung von Kassenpatient:innen zugelassen. Unsere Leistungen im Bereich der Physiotherapie erfolgen in der Regel auf der Grundlage eines Rezeptes und werden mit den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen abgerechnet. Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin akzeptiert alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Beihilfe.

Gesetzliche Krankversicherung
Wenn Sie Versicherungsnehmer:in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, reichen Sie bitte bei Behandlungsbeginn das verordnete Rezept ein.

Private Krankenversicherung
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch mit einem Rezept Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Weitere individuelle Behandlung
Sollten Sie darüber hinaus weitere zusätzliche Leistungen wünschen, können wir Ihnen gerne vor der geplanten Behandlung ein individuelles Angebot erstellen.