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Unsere FAQs zum Promotionsprogramm

Wie kann ich an der MSH promovieren?

MSH verfügt derzeit über ein individuelles, kooperatives Promotionsrecht, d.h. Sie haben die Möglichkeit, in Kooperation mit einer promotionsberechtigten Universität Ihrer Wahl an der MSH zu promovieren. Ihr Zweitbetreuer ist in diesem Fall ein hauptamtlich an der MSH tätiger Professor, der auch die inhaltliche Betreuung Ihrer Arbeit übernimmt. Die formale Erstgutachterschaft ist an der kooperierenden Universität angesiedelt, an deren Promotionsordnung sich Ihr Verfahren orientiert.

Wie finde ich eine Betreuungsperson für meine Promotion?

Aktuelle Forschungsthemen und -projekte sind auf der Homepage der MSH ausgeschrieben. Kontaktieren Sie gern die jeweils genannte Ansprechperson des Forschungsclusters.

Ihr Betreuer an der MSH unterstützt Sie daraufhin bei der Suche einer Kooperationsuniversität und eines Erstgutachters.

Wie lange dauert eine Promotion?

Durchschnittlich nimmt eine Promotion vier Jahre in Anspruch. Ziel ist es, eine wissenschaftliche Weiterbildung in Form der Promotion durch strukturierte Promotionsprogramme innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.

Welche Voraussetzungen muss ich für die Aufnahme einer Promotion erfüllen?

Um mit der Promotion beginnen zu können, wird der Nachweis eines einschlägigen universitäreren Hochschulabschlusses in Form eines Diploms, Magisters, Staatsexamens oder Masters vorausgesetzt. Außerdem sollten Sie über ausreichende Englischkenntnisse verfügen, in der Regel mindestens Sprachniveau B2. Bezüglich weiterer Voraussetzungen oder Eignungskriterien informieren Sie sich bitte über die Promotionsordnung der kooperierenden Universität.

Welche Meilensteine muss ich während meiner Promotion erreichen?

1. Das Exposé: Themenfindung, Herausarbeiten der wissenschaftlichen Fragestellung als Basis für den Dialog zwischen Promovend und Betreuungsperson, inhaltlicher und zeitlicher Projektplan

2. Die Betreuungsvereinbarung: Spiegelt Anforderungen und Erwartungen der Promovierenden und der Betreuungspersonen wider.

3. Die Annahme als Promovend*: ausgearbeitete Betreuungsvereinbarung zwischen Promovierenden und Zweitbetreuer sowie Einschreibung bei Kooperationsuniversität inkl. Bekanntgabe des Themas und der Erstbetreuungsperson

4. Verfassen einer Dissertation*: Monografie - 200 bis 300 Seiten oder kumulative Dissertation - Verschriftlichung der Forschungsergebnisse in Form von Artikeln zur Publikation in Fachzeitschriften, hierbei verschiedene Anforderungen an den Publikationsstatus (eingereicht / unter Begutachtung / angenommen)

5. Einreichung und Begutachtung: Begutachtet und benotet wird die Dissertation von der Betreuungsperson der MSH und dem Erstgutachter der Kooperationsuniversität.

6. Verteidigung und Benotung*: Verteidigung/Disputation (mündliche Prüfung) -Präsentation der Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und eine nachfolgende wissenschaftliche Diskussion zwischen dem Promovenden, den Betreuungspersonen und ggf. weiteren Fakultätsangehörigen sowie auswertigen Gutachtern, Rigorosums - neben dem Dissertationsthema werden auch weitere Fächer geprüft.

7. Publikation der Dissertation*: Je nach Art der Promotion können Veröffentlichungskosten auf Sie zukommen. Bei der Veröffentlichung einer Monografie in einem Buchverlag - 2.000 bis 3.000 €, bei einer kumulativen Dissertation hängen die Kosten vom jeweiligen Journal ab, in dem die wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht werden sollen. Diese Kosten werden unter Umständen durch eingeworbene Drittmittel gedeckt. Unter Umständen zählt die Dissertation als veröffentlicht, wenn die Universitätsbibliothek eine bestimmte Anzahl von Exemplaren zur Verfügung stellt. Generell gibt es auch die Möglichkeit, Dissertationen online kostenfrei zu veröffentlichen (bitte der Promotionsordnung der Kooperationsuniversität entnehmen).

Sehr häufig sehen die Promotionsordnungen der Universitäten eine elektronische Publikationsmöglichkeit vor, die in der Regel von der jeweiligen Universitätsbibliothek abgewickelt wird und sehr geringe bzw. gar keine Kosten verursacht.

8. Verleihung des Doktortitels: erst nach erfolgter Publikation und Aushändigung der Promotionsurkunde darf der Doktortitel geführt werden, die Titel-Bezeichnung hängt von der Kooperationsuniversität ab, möglich sind beispielsweise Dr. phil. (vorrangig in den Geistes- und Sozialwissenschaften), Dr. med. (in der Medizin) oder Dr. rer. nat. (vor allem in den Naturwissenschaften) bzw. der angloamerikanische Titel PhD (bei Promotionsverfahren im angloamerikanischen Raum gebräuchlicher Titel, zunehmend ist der Erwerb auch in Deutschland möglich).

*Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Universität Ihres Erstgutachters.

Welche Veranstaltungen muss ich während meiner Promotion besuchen?

Die Kooperationsuniversität der MSH gibt unter Umständen ein strukturiertes Promotionsprogramm vor im Rahmen dessen Sie eine bestimmte Anzahl von Credit Points sammeln müssen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der Universität Ihres Erstgutachters.

Die MSH bietet eigene Veranstaltungen an, die Sie sich gegebenenfalls bei der kooperierenden Universität anrechnen lassen können. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei der Universität Ihres Erstgutachters, ob eine Anrechnung möglich ist.

Neben einem regelmäßigen Journalclub und Forschungskolloquium besteht an der MSH die Möglichkeit, viele weitere Veranstaltungen zu besuchen, um Ihrer Dissertation vorzustellen, zu diskutieren und sich im Forschungsalltag austauschen.

Welche Rahmenbedingungen einer Promotion gibt es?

Im Folgenden sind verschiedene Rahmenbedingungen aufgelistet, die bei einer Promotion möglich sind:

Bei der freien Promotion: In der Regel widmen Sie sich parallel zu einer beruflichen Position außerhalb der Hochschule Ihrer Promotion. Diese Form gilt zeitlich als am flexibelsten. Hier ergibt sich der größte Spielraum bei der Themenwahl.

Stipendium: Hier ist das Promotionsthema grundsätzlich frei wählbar. Stipendien werden z.B. im Rahmen von Graduiertenschulen bzw. -kollegs an staatlichen Universitäten vergeben, aber auch durch die zwölf staatlich geförderten Begabtenförderwerke. Außerdem existieren Stiftungen von Unternehmen oder Privatpersonen, bei denen sich die Fördermöglichkeiten häufig auf ein bestimmtes Thema beziehen. Voraussetzungen: sehr gute Noten im Studium, ein weitergehendes gesellschaftliches Engagement.

Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter: Die thematische Ausrichtung der Dissertation ist häufig durch das Forschungscluster, in dem die Stelle angesiedelt ist, grob vorgegeben, z.B. im Rahmen von Drittmittelprojekten. Außerdem werden oft Tätigkeiten in der Lehre gewünscht.

Welche Kosten kommen während der Promotion auf mich zu?

Die Kosten einer Promotion sind abhängig von der Promotionsordnung der Kooperationsuniversität der MSH. Es können beispielsweise Studiengebühren im Rahmen von strukturierten Promotionsprogrammen anfallen. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei der kooperierenden Universität.

In der Regel ist das Gehalt von Promovierenden verglichen mit dem von Kommilitonen, die direkt den Weg ins Berufsleben einschlagen, oft geringer. Damit müssen Sie sich - und ggf. die ganze Familie - für die nächsten Jahre arrangieren können.

Je nach Art der Promotion können Veröffentlichungskosten auf Sie zukommen. Bei der Veröffentlichung einer Monografie in einem Buchverlag: 2.000 bis 3.000 €. Bei einer kumulativen Dissertation hängen die Kosten vom jeweiligen Journal ab, in dem die wissenschaftlichen Artikel veröffentlicht werden sollen. Ggf. können diese Kosten durch eingeworbene Drittmittelgelder gedeckt werden.

Sehr häufig sehen die Promotionsordnungen der Universitäten eine elektronische Publikationsmöglichkeit vor, die in der Regel von der jeweiligen Universitätsbibliothek abgewickelt wird und sehr geringe bzw. gar keine Kosten verursacht.

Gibt es finanzielle Unterstützung in Form eines Promotionsstipendiums?

Die MSH fördert besonders motivierte und engagierte Promovenden beim erfolgreichen Abschluss ihres Promotionsverfahrens im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Stipendiaten erhalten einen monatlichen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten. Die Bewerbung erfolgt unter Einreichung folgender Unterlagen:

  • Exposé
  • Zeitplan
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Finanzierungsplan
  • Studienabschlusszeugnis
  • ggf. Empfehlungsschreiben
  • ggf. Nachweis sozialen Engagements (sowohl vergütet, als auch ehrenamtlich)

In welchem Bereich kann ich promovieren?

In allen an der MSH existierenden Forschungsclustern ist eine Promotion möglich. Aktuelle Forschungsthemen und -projekte sind auf der Homepage der MSH ausgeschrieben. Kontaktieren Sie gern die jeweils genannten Ansprechpartner des Forschungsclusters.

Welcher Titel wird mir verliehen?

Die Titel-Bezeichnung hängt von der jeweiligen Kooperationsuniversität ab. Möglich sind beispielsweise Dr. phil. (vorrangig in den Geistes- und Sozialwissenschaften), Dr. med. (in der Medizin) oder Dr. rer. nat. (vor allem in den Naturwissenschaften). Bei Promotionsprojekten unter Beteiligung einer internationalen Universität gibt es auch die Möglichkeit, den angloamerikanischen Titel PhD zu erwerben.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Paul Kaiser Nachwuchsförderung
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