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ERASMUS+

ERASMUS+

Die MSH Medical School Hamburg erhält neue Erasmus-Charta (ECHE) bis 2027

Die MSH hat sich erfolgreich für die neue Erasmus+ Programmgeneration akkreditiert und ist somit weiterhin zur Teilnahme am Programm berechtigt. Im Rahmen von Erasmus können u.a. Studierende für ein Auslandssemester oder –praktikum gefördert werden. Die MSH zählt beispielsweise jährlich 23 freie Studienplätze an ihren Partnerhochschulen in Europa.

Zu den Schwerpunkten der neuen Erasmus+ Programmgeneration gehören u.a. die Digitalisierung der administrativen Prozesse (Erasmus Without Papers), Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit in den Maßnahmen (Green Erasmus), Inklusion und Blended Mobility. 

Hier finden Sie die neue Charta.


Mit der Verleihung der bis 2027 gültigen Erasmus-Universitätscharta ist die Medical School Hamburg berechtigt, Erasmus+-Maßnahmen zu beantragen und durchzuführen.

Folgende Länder nehmen am Erasmus+-Programm teil: alle 28 EU-Mitgliedsstaaten, außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei. Austauschmaßnahmen mit der Schweiz laufen nicht über das Erasmus+-Programm, sondern werden im Rahmen des Swiss-European Mobility Program komplett von der Schweiz finanziert. 

Voraussetzung ist das Bestehen eines inter-institutionellen Erasmus+-Abkommens zwischen den Studiengängen der Heimathochschule und der Partnerhochschule. Einen Überblick über das bestehende Netzwerk an kooperierenden ausländischen Bildungseinrichtungen finden Sie hier .

Durch ERASMUS+ können folgende Mobilitätsmaßnahmen gefördert werden

  • Auslandsstudium für Studierende (SMS)
  • Auslandspraktikum für Studierende (SMP)
  • Graduiertenpraktika
  • Mobilität von Lehrenden (STA)
  • Mobilität von Personal (STT)

Eigenschaften der Förderung durch ERASMUS+

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  • kompletter Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule
  • intensive Betreuung an Heimat- und Gasthochschule
  • sprachliche Vorbereitung
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag
  • Mobilitätszuschuss nach drei Länderkategorien:
    • Gruppe 1 (monatlich 500 Euro): Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden.
    • Gruppe 2 (monatlich 450 Euro): Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern.
    • Gruppe 3 (monatlich 400 Euro): Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn.
  • Erasmus+-Praktikanten erhalten monatlich 200 Euro zusätzlich, also 700 Euro in der Gruppe 1, 650 Euro in der Gruppe 2 und 600 Euro in der Gruppe 3.

Ab dem Projekt 2018 werden einige Länder neuen Gruppen zugeordnet und die Stipendienraten sind festgelegt:

  • Gruppe 1 (monatlich 420 Euro): Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich.
  • Gruppe 2 (monatlich 360 Euro): Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern.
  • Gruppe 3 (monatlich 300 Euro): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn.
  • Erasmus+-Praktikanten erhalten monatlich 100 Euro zusätzlich, also 520 Euro in der Gruppe 1, 460 Euro in der Gruppe 2 und 400 Euro in der Gruppe 3.

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Teilnahmebedingungen

  • Immatrikulation an der Medical School Hamburg
  • Mindestens ein abgeschlossenes Studienjahr vor Antritt des Auslandsaufenthaltes
  • Fortgeschrittene Kenntnisse der Unterrichtssprache (Niveau B1/B2)
  • möglichst Grundkenntnisse der Landessprache

Im Unterschied zum alten Erasmus-Programm können Studierende im Erasmus+-Programm in jeder Studienphase (Bachelor, Master, PhD) bis zu 12 Monate gefördert werden. Eine Kombination von Studium und Praktikum ist möglich.

Auswahlverfahren und Bewerbungsfrist

Für Ihre Bewerbung reichen Sie ein:

  • Motivationsschreiben mit Angabe von Zeitraum und Destination Ihres Auslandspraktikums
  • Lebenslauf (tabellarisch)
  • aktuelle Notenübersicht
  • unterstützende Dokumente (z.B. Arbeitszeugnisse, Nachweise über Vereinsmitgliedschaft oder sonstiges soziales Engagement)

Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per Mail als eine PDF-Datei an das International Office

Bewerbungsschluss für Studienaufenthalte ist jeweils der 01. März (für Auslandsaufenthalte im Wintersemester desselben Jahres) bzw. der 01. September (für Aufenthalte im Sommersemester des Folgejahres).

Um eine Erasmus-Förderung für Praktika können Studierende sich laufend bewerben; die Bewerbung muss jedoch spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums im International Office eingehen.

Zeitnah nach Ende der Bewerbungsfrist wird eine hochschulinterne Auswahlkommission über die Ergebnisse befinden und Sie entsprechend informieren.

Sprachkenntnisse (Online Linguistic Support, OLS)

Für Mobilitätsmaßnahmen zwischen Programmländern und für die von OLS abgedeckten Sprachen muss die Praktikantin/der Praktikant, bzw. der/die Studierende einen OLS-Sprachtest vor der Mobilitätsphase und einen Abschlusstest am Ende der Mobilitätsphase machen. Ausgenommen sind Muttersprachler und hinreichend begründete Ausnahmefälle (z. B. Praktikantin/Praktikant mit besonderen Bedürfnissen).

Die Durchführung des OLS-Tests vor Abreise ist Voraussetzung für die Mobilitätsphase. Der Test findet nach Auswahl der Praktikantin/des Praktikanten, bzw. der/die Studierende und vor Unterzeichnung der Lernvereinbarung oder alternativ der Finanzhilfevereinbarung statt.

Unabhängig vom (verpflichtenden) OLS-Test kann jedem Teilnehmer eine Lizenz für einen (freiwilligen) OLS-Kurs zugeordnet werden. Mit dieser Lizenz können Sie einen kostenlosen online-Sprachkurs belegen und sich so noch besser auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereiten. Das Programm ist smartphonekompatibel.

Weitere Informationen zu OLS erhalten Sie hier.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung und Teilnehmern mit Kind

Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle Erasmus+-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ebenso wie im Zusammenhang von Vorbereitenden Reisen und Intensivprogrammen).

Studierende mit Kind, die während Ihres Erasmus+-Aufenthaltes alleinerziehend sind, können ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

Personalmobilität ST

Mobilität zu Unterrichtszwecken/Lehrendenmobilität (STA)

rasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die eine gültige Erasmus-Charta für Hochschulen (ECHE) besitzen. Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können.
Nach Möglichkeit sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

Auch Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden.
Personalmobilität muss in einem Programmland stattfinden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule (ausgenommen Incoming-Mobilität, s.u.) und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person ist.

Zu Lehrzwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE gefördert werden (Outgoing-Mobilität) sowie Personal einer sonstigen in einem anderen Programmland ansässigen Einrichtung (Incoming-Mobilität), die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist (Beispiele siehe Anhang C) zu Lehrzwecken an eine deutsche Hochschule mit ECHE.
Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen zwei Tagen und zwei Monaten (jeweils ohne Reisezeiten); das Unterrichtspensum liegt bei mindestens acht Stunden je Aufenthalt bzw. je angefangener Woche.
Folgender Personenkreis kann gefördert werden:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • Dozenten ohne Dotierung
  • Lehrbeauftrage mit Werkverträgen
  • Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter
  • Unternehmenspersonal

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Erasmus+ ermöglicht Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal in Programmländern zum Ausbau der Internationalisierung.
Zu Fort- und Weiterbildungszwecken darf Hochschulpersonal einer deutschen Hochschule mit ECHE an eine aufnehmende Hochschule mit ECHE oder eine sonstige in einem anderen Programmland ansässige Einrichtung, die auf dem Arbeitsmarkt oder in den Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätig ist, gefördert werden.
Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage und höchstens zwei Monate.
Mit STT kann Hochschulpersonal aus allen Bereichen gefördert werden. Beispiele:

  • Allgemeine & technische Verwaltung
  • Bibliothek
  • Fachbereiche
  • Fakultäten
  • Finanzen
  • International Office
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Studierendenberatung
  • Technologie & Transfer
  • Weiterbildung

Weiterbildungsformate (Beispiele)

  • Hospitationen
  • Job Shadowing
  • Studienbesuche
  • Teilnahme an Workshops und Seminaren
  • Teilnahme an Sprachkursen

Vorteile eines Erasmus+-Aufenthaltes

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Programms
  • fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken
  •  

International Office

Sprechzeiten

Montag – Freitag
10:00 - 14:00 Uhr

oder nach terminlicher Vereinbarung
per E-Mail

Antonio Zizza

Antonio Zizza, Fremdsprachenkorrespondent

Fon: 040.361 226 49164
Fax: 040.361 226 430

E-Mail schreiben

Lisa Egbringhoff, B.Soc. Sc.

Mobil: +49 151 72892774

Fon: 040.361 226 49165
Fax: 040.361 226 430

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