Vollzeitstudienmodell
- allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die
Fachhochschulreife gemäß § 37 HmbHG und
- ein mindestens 1-monatiges Vorpraktikum in einer anerkannten Einrichtung
des Sozial- und Gesundheitswesens
- Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 39 HmbHG