Es ist geplant, die staatliche Anerkennung als Fortbildungsstätte im Sinne der Fortbildungs- und Prüfungsordnung zur Fachkrankenschwester / zum Fachkrankenpfleger und zur Fachkinderkrankenschwester / zum Fachkinderkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie vom 02. Februar 2000 (Amtl. Anz. S. 394) in der jeweils gültigen Fassung bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg zu beantragen.