
Teilzeitstudienmodell
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder
Fachhochschulreife oder fachgebundene oder
gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung gem. § 37 HmbHG oder
- besonderer Zugang für Berufstätige gem. § 38 HmbHG über
Eingangsprüfung entsprechend der Eingangsprüfungsordnung der
Fachhochschule und Vorstellungsgespräch
- und abgeschlossene Berufsausbildung zum Gesundheits- und Kranken-
pfleger / zur Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits-
und Kinderkrankenpfleger / Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin
und Altenpfleger / Altenpflegerin
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung bis zur Zulassung zur
Bachelorprüfung
- Möglichkeit des Weiterstudiums gemäß § 39 HmbHG.