Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse ist nicht möglich. Sie ist ermächtigt, die erbrachten Leistungen mit den privaten Krankenkassen und anderen Kostenträgern abzurechnen.
Privatversicherten, beihilfeberechtigten Beamten oder Selbstzahlern wird eine Behandlungsrechnung erstellt, die im Anschluss bei der privaten Krankenkasse oder der Beihilfe zur Erstattung eingereicht werden kann.
Unabhängig von der Erstattung durch Dritte (z.B. private Krankenversicherung oder Beihilfe) ist der Patient als Rechnungsempfänger für die termingerechte Zahlung verantwortlich. Es sollte im Vorfeld bei der privaten Krankenkasse abgeklärt werden, in welchen Umfang diese Leistungen übernimmt und ob sie entsprechende Unterlagen zur Beantragung einer Untersuchung zur Verfügung stellen können. So kann dies bei der Diagnostik und Behandlungsplanung direkt berücksichtigt werden.
Da Präventionsangebote nicht Teil der kassenärztlichen Leistungen sind, müssen diese von Patienten privat getragen werden.
Auch können Patienten durch ihre behandelnden Haus- oder Fachärzte in die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin überwiesen werden.
Gern beraten wir Sie dazu persönlich.
Kosten Physiotherapie
Die Praxis für Physiotherapie ist gemäß § 124 Abs. 1 SGB V ab 01.03.2022 für die Behandlung von Kassenpatienten zugelassen. Unsere Leistungen im Bereich der Physiotherapie erfolgen in der Regel auf der Grundlage eines Rezeptes und werden mit den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen abgerechnet. Die MSH Hochschulambulanz für Sport- und Bewegungsmedizin akzeptiert alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Beihilfe.
Gesetzliche Krankversicherung
Wenn Sie Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, reichen Sie bitte bei Behandlungsbeginn das verordnete Rezept ein.
Private Krankenversicherung
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch mit einem Rezept Ihrer privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Weitere individuelle Behandlung
Sollten Sie darüber hinaus weitere zusätzliche Leistungen wünschen, können wir Ihnen gerne vor der geplanten Behandlung ein individuelles Angebot erstellen.